Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Nördlich der Milter Straße’ gem. §
13 BauGB wird gem. der Anlage
zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Mit Email vom 11.03.2014 ist seitens der
Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, ein Änderungsantrag zur
Erweiterung von überbaubaren Flächen auf dem Grundstück Harkotten 1 a/1 e
vorgelegt worden. Inhalt des Antrages ist die Erweiterung von überbaubaren
Flächen im nördlichen Grundstücksbereich hinsichtlich der hier ausgewiesenen
zweckgebundenen baulichen Anlagen für Verwaltung, Betriebswohnungen, kulturelle
Einrichtung, Ökonomie und ähnliche Nutzungen.
Der Änderungsbereich ist hinsichtlich der Ausrichtung
auf den gesamten Bebauungsplanbereich als untergeordnet zu betrachten. Eine
Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.