Betreff
Bebauungsplan "Nördlich der Milter Straße" -Vereinfachte Änderung zur Erweiterung von überbaubaren Flächen-
Vorlage
60/571/2014
Aktenzeichen
60 622-21/54
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Nördlich der Milter Straße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage             zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Email vom 11.03.2014 ist seitens der Planungsgesellschaft Altefrohne mbH, Warendorf, ein Änderungsantrag zur Erweiterung von überbaubaren Flächen auf dem Grundstück Harkotten 1 a/1 e vorgelegt worden. Inhalt des Antrages ist die Erweiterung von überbaubaren Flächen im nördlichen Grundstücksbereich hinsichtlich der hier ausgewiesenen zweckgebundenen baulichen Anlagen für Verwaltung, Betriebswohnungen, kulturelle Einrichtung, Ökonomie und ähnliche Nutzungen.

 

Der Änderungsbereich ist hinsichtlich der Ausrichtung auf den gesamten Bebauungsplanbereich als untergeordnet zu betrachten. Eine Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.