Betreff
Bebauungsplan "Poggenbrook" - 14. Änderung -Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bereich des Netto-Marktes an der Füchtorfer Straße-
Vorlage
60/570/2014
Aktenzeichen
60 622-21/3
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Poggenbrook’ wird im Rahmen einer 14. Änderung gem. § 13 a BauGB –Bebauungsplan der Innenentwicklung– für die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:

 

-          Umbau und Erweiterung des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a von derzeit 700,00 m² Verkaufsfläche auf 975,00 m² Verkaufsfläche zzgl. eines Backshops mit 75,00 m² Verkaufsfläche

-          Berücksichtigung der Querungshilfe einschließlich der Bushaltestelle an der Füchtorfer Straße in Höhe des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage (14. Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’) gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zur 14. Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen des § 13 a BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 07.04.2014 (Eingang Stadt Sassenberg 09.04.2014) wird seitens des Architekturbüros Edmund Meyer, Telgte, die Änderung des Bebauungsplanes „Poggenbrook“ zum Umbau und der Erweiterung des Netto-Marktes, Füchtorfer Straße 19 a in Sassenberg beantragt.

 

Hingewiesen wird darauf, dass eine Heraufsetzung der zulässigen Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt von derzeit 700,00 m² Verkaufsfläche auf 975,00 m² Verkaufsfläche sowie die Vergrößerung des Backshops auf 75,00 m² vorgesehen ist. Der Grund für den Änderungsantrag wird vom Architekten Meyer dahingehend konkretisiert, dass die Nahversorgung des umliegenden Siedlungsbereiches verbessert und somit die Versorgung mit Lebensmitteln und Backwaren den heutigen Bedürfnissen den Kunden angepasst werde. Zum oben genannten Änderungsantrag hat bereits frühzeitig eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster aus landesplanerischer Sicht stattgefunden. Grundsätzliche Bedenken gegen den Änderungsantrag sind nicht vorgebracht worden. Die Bezirksregierung wird derzeit erneut beteiligt.

 

Im Rahmen der Vorlage des Änderungsantrages zum Bebauungsplan „Poggenbrook“ ist darüber hinaus die Anlegung der Querungshilfe an der Füchtorfer Straße in Höhe des Netto-Marktes thematisiert worden. Diesbezüglich besteht eine grundsätzliche Bereitschaft des Grundstückseigentümers eine Lösung hinsichtlich der Anlage der Querungshilfe einschließlich der Bushaltestelle zu erarbeiten, da ein Grunderwerb an der östlichen Seite der Füchtorfer Straße ausscheidet. Dieser Punkt sollte ebenfalls im Rahmen der Beschlussfassung Berücksichtigung finden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.