Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Poggenbrook’
wird im Rahmen einer 14. Änderung gem. § 13 a BauGB –Bebauungsplan der
Innenentwicklung– für die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:
-
Umbau und
Erweiterung des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a von derzeit 700,00
m² Verkaufsfläche auf 975,00 m² Verkaufsfläche zzgl. eines Backshops mit
75,00 m² Verkaufsfläche
-
Berücksichtigung
der Querungshilfe einschließlich der Bushaltestelle an der Füchtorfer Straße in
Höhe des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a
Der Änderungsbereich ist in der Anlage (14. Änderung
des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’) gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zur 14. Änderung des Bebauungsplanes
‚Poggenbrook’ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung. Auf die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird im Rahmen des § 13 a BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 07.04.2014 (Eingang Stadt Sassenberg
09.04.2014) wird seitens des Architekturbüros Edmund Meyer, Telgte, die
Änderung des Bebauungsplanes „Poggenbrook“ zum Umbau und der Erweiterung des
Netto-Marktes, Füchtorfer Straße 19 a in Sassenberg beantragt.
Hingewiesen wird darauf, dass eine Heraufsetzung der
zulässigen Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt von derzeit 700,00 m²
Verkaufsfläche auf 975,00 m² Verkaufsfläche sowie die Vergrößerung des
Backshops auf 75,00 m² vorgesehen ist. Der Grund für den Änderungsantrag wird
vom Architekten Meyer dahingehend konkretisiert, dass die Nahversorgung des
umliegenden Siedlungsbereiches verbessert und somit die Versorgung mit
Lebensmitteln und Backwaren den heutigen Bedürfnissen den Kunden angepasst
werde. Zum oben genannten Änderungsantrag hat bereits frühzeitig eine
Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster aus landesplanerischer Sicht
stattgefunden. Grundsätzliche Bedenken gegen den Änderungsantrag sind nicht
vorgebracht worden. Die Bezirksregierung wird derzeit erneut beteiligt.
Im Rahmen der Vorlage des Änderungsantrages zum
Bebauungsplan „Poggenbrook“ ist darüber hinaus die Anlegung der Querungshilfe
an der Füchtorfer Straße in Höhe des Netto-Marktes thematisiert worden.
Diesbezüglich besteht eine grundsätzliche Bereitschaft des
Grundstückseigentümers eine Lösung hinsichtlich der Anlage der Querungshilfe
einschließlich der Bushaltestelle zu erarbeiten, da ein Grunderwerb an der
östlichen Seite der Füchtorfer Straße ausscheidet. Dieser Punkt sollte
ebenfalls im Rahmen der Beschlussfassung Berücksichtigung finden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.