Betreff
Durchführungsbeschluss für die Sanierung von Brücken
Vorlage
60/567/2014
Aktenzeichen
60 642-40
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Gem. Ziffer 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates vom 26.12.2011 werden an den nachfolgenden Brücken die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in der Durchführung beschlossen und der Bürgermeister beauftragt die Maßnahmen umzusetzen.

 

Maßnahme

Voraussichtliche Kosten

Brückendurchlass NSG Füchtorfer Moor Nr. 9

30.000,00 €

Brücke NSG Füchtorfer Moor Nr. 13

54.000,00 €

Brücke Westvenn Nr. 3

30.000,00 €

Brücke Hesselstraße Nr. 6

Erstellung Schadensanalyse

12.000,00 €

Fußgängerbrücke Bever Von Korff Nr. 33

57.000,00 €

 

Die Sanierung der Brücke Bever Nr. 22 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“

 


Im Haushaltsjahr 2014 sind im Rahmen des Brücken- und Sanierungskonzeptes nachfolgende Brücken für eine Sanierung vorgesehen:

 

-          Brückendurchlass NSG Füchtorfer Moor Nr. 9          Haushaltsansatz         30.000,00 €

 

 

-          Brücke NSG Füchtorfer Moor Nr. 13                          Haushaltsansatz         54.000,00 €

als Rückstellung

 

-          Brücke Westvenn Nr. 3                                              Haushaltsansatz         30.000,00 €

als Rückstellung

 

-          Brücke Hesselstraße Nr. 6 Erstellung                        Haushaltsansatz         12.000,00 €

einer Schadensanalyse

 

-          Brücke Bever Nr. 22                                                   Haushaltsansatz         30.000,00 €

 

Die Brücke befindet sich je zur Hälfte im Eigentum der Gemeinde Glandorf und der Stadt Sassenberg. Die Unterhaltung obliegt der Stadt Sassenberg aufgrund der Vereinbarung mit der Gemeinde Glandorf vom 21.06.2013, wobei die Unterhaltungskosten mit der Gemeinde Glandorf geteilt werden. In 2014 ist nach Auskunft der Gemeinde Glandorf jedoch die Umsetzung der geplanten Renaturierung der Bever in der Finanzierung gesichert und wird in den nächsten Monaten umgesetzt. Hierzu gehört auf die Veränderung des Sohlabsturzes unter der Brücke sodass es angezeigt ist die Brücke in 2014 nicht zu sanieren, sondern in das Jahr 2014 zu verschieben.

 

-          Fußgängerbrücke Bever Von Korff Nr. 33

 

Die Brücke ist im Haushalt 2014 nicht vorgesehen, jedoch aufgrund des Allgemeinzustandes dringend sanierungsbedürftig.

 

Durch das Ingenieurbüro Wortmann wurden die voraussichtlichen Sanierungskosten mit rd. 57.000,00 € ermittelt. Nach Prüfung ist die Sanierung gegenüber einem Neubau wirtschaftlicher.

 

Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Brücke Bever Von Korff Nr. 33 ist durch den Gesamtansatz im Produkt 12.01.02 –Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen- gesichert.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschuss steht ein Vertreter des Ingenieurbüros Wortmann für Fragen zu Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen an den vorgenannten Brücken zur Verfügung.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.