Vorschlag der Verwaltung:
„Gem. Ziffer 2.2.3 und 5.1.4 des Beschlusses des Rates
vom 26.12.2011 werden an den nachfolgenden Brücken die erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen in der Durchführung beschlossen und der Bürgermeister
beauftragt die Maßnahmen umzusetzen.
Maßnahme |
Voraussichtliche
Kosten |
Brückendurchlass
NSG Füchtorfer Moor Nr. 9 |
30.000,00 € |
Brücke
NSG Füchtorfer Moor Nr. 13 |
54.000,00 € |
Brücke
Westvenn Nr. 3 |
30.000,00 € |
Brücke
Hesselstraße Nr. 6 Erstellung
Schadensanalyse |
12.000,00 € |
Fußgängerbrücke
Bever Von Korff Nr. 33 |
57.000,00 € |
Die Sanierung der Brücke Bever Nr. 22 erfolgt zu einem
späteren Zeitpunkt.“
Im Haushaltsjahr 2014 sind im Rahmen des Brücken- und
Sanierungskonzeptes nachfolgende Brücken für eine Sanierung vorgesehen:
-
Brückendurchlass
NSG Füchtorfer Moor Nr. 9 Haushaltsansatz 30.000,00 €
-
Brücke NSG
Füchtorfer Moor Nr. 13 Haushaltsansatz 54.000,00 €
als Rückstellung
-
Brücke Westvenn
Nr. 3 Haushaltsansatz 30.000,00 €
als Rückstellung
-
Brücke
Hesselstraße Nr. 6 Erstellung Haushaltsansatz 12.000,00 €
einer
Schadensanalyse
-
Brücke Bever Nr.
22 Haushaltsansatz 30.000,00 €
Die Brücke befindet sich je zur Hälfte im
Eigentum der Gemeinde Glandorf und der Stadt Sassenberg. Die Unterhaltung
obliegt der Stadt Sassenberg aufgrund der Vereinbarung mit der Gemeinde
Glandorf vom 21.06.2013, wobei die Unterhaltungskosten mit der Gemeinde
Glandorf geteilt werden. In 2014 ist nach Auskunft der Gemeinde Glandorf jedoch
die Umsetzung der geplanten Renaturierung der Bever in der Finanzierung
gesichert und wird in den nächsten Monaten umgesetzt. Hierzu gehört auf die
Veränderung des Sohlabsturzes unter der Brücke sodass es angezeigt ist die
Brücke in 2014 nicht zu sanieren, sondern in das Jahr 2014 zu verschieben.
-
Fußgängerbrücke
Bever Von Korff Nr. 33
Die Brücke ist im Haushalt 2014 nicht
vorgesehen, jedoch aufgrund des Allgemeinzustandes dringend sanierungsbedürftig.
Durch das Ingenieurbüro Wortmann wurden
die voraussichtlichen Sanierungskosten mit rd. 57.000,00 € ermittelt. Nach
Prüfung ist die Sanierung gegenüber einem Neubau wirtschaftlicher.
Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen
einschließlich der Brücke Bever Von Korff Nr. 33 ist durch den Gesamtansatz im
Produkt 12.01.02 –Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen- gesichert.
In der Sitzung des Infrastrukturausschuss
steht ein Vertreter des Ingenieurbüros Wortmann für Fragen zu Art und Umfang
der Sanierungsmaßnahmen an den vorgenannten Brücken zur Verfügung.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.