Betreff
Bebauungsplan "Südlich der Lohmannstraße" -Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 27.06.2013-
Vorlage
60/566/2014
Aktenzeichen
60 622-21/61
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ‚Südlich der Lohmannstraße’ gem. Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.- wird dahingehend ergänzt, dass eine nördliche Teilfläche aus dem Grundstück Sassenberger Straße 46 (Gemarkung Füchtorf, Flur 158, Flurstück 156) in einer Größe von rd. 410,00 m² in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wird. Die Ergänzungsfläche ist in der Anlage           dargestellt.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.- nach vorheriger Beratung im Ortsausschuss Füchtorf am 24.06.2013 –Pkt. 7 d. N.- die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Lohmannstraße“ sowie den Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.

 

Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Einleitung des Umlegungsverfahrens für den Bebauungsplanbereich erfolgt.

 

In Abstimmung mit der Grundstückseigentümerin Sassenberger Straße 46 kann nunmehr eine weitere Teilfläche in einer Größe von rd. 410,00 m² aus dem nördlichen Teilbereich des vorgenannten Grundstückes in den Bebauungsplanbereich mit einbezogen werden. Hierzu ist ein entsprechender Ergänzungsbeschluss erforderlich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.