Vorschlag der Verwaltung:
„Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ‚Südlich
der Lohmannstraße’ gem. Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der
Stadt Sassenberg vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.- wird dahingehend ergänzt, dass
eine nördliche Teilfläche aus dem Grundstück Sassenberger Straße 46 (Gemarkung
Füchtorf, Flur 158, Flurstück 156) in einer Größe von rd. 410,00 m² in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wird. Die Ergänzungsfläche ist
in der Anlage dargestellt.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-, wonach die
Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4
Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.- nach vorheriger Beratung im Ortsausschuss Füchtorf
am 24.06.2013 –Pkt. 7 d. N.- die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der
Lohmannstraße“ sowie den Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.
Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung
sowie die Einleitung des Umlegungsverfahrens für den Bebauungsplanbereich
erfolgt.
In Abstimmung mit der Grundstückseigentümerin
Sassenberger Straße 46 kann nunmehr eine weitere Teilfläche in einer Größe von
rd. 410,00 m² aus dem nördlichen Teilbereich des vorgenannten Grundstückes in
den Bebauungsplanbereich mit einbezogen werden. Hierzu ist ein entsprechender
Ergänzungsbeschluss erforderlich.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.