Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
60/565/2014
Aktenzeichen
60 642-02
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die nachfolgenden Erschließungsanlagen werden gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW S. 731/SGV. NRW 91) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Bebauungsplan ‚Tie’

 

-          In den Gärten (Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstück 223)

 

Bebauungsplan ‚Finkenstraße’

 

-          Finkenstraße – Stichstraße – einschließlich der Rad- und Fußwegeverbindung zur Von-Korff-Straße (Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstücke 625 und 626).

 

Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – 3. Erweiterung und 5. Änderung

 

-          Nördliche Stichstraße von der Elisabethstraße einschließlich des unterhalb des Kindergartens verlaufenden Fußweges (Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstücke 276, 277, 279, 279, 280, 281, 282 und 283).

 

Die in der Anlage       dargestellten Erschließungsanlagen erhalten jeweils die Eigenschaft einer Gemeindestraße.“


Aufgrund des nunmehr vorgesehenen endgültigen Ausbaus der Erschließungsanlagen „In den Gärten“ und „Finkenstraße“ – Stichstraße – einschließlich der Rad- und Fußwegeverbindung zwischen der Finkenstraße und der Von-Korff-Straße kann nunmehr die Widmung der Erschließungsanlagen erfolgen.

 

Darüber hinaus kann nach der nun vorliegenden Neumessung die nördliche Stichstraße von der Elisabethstraße einschließlich des östlich verlaufenden Fußweges unterhalb des Kindergartens ebenfalls für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Gewidmet werden können auch die neugebildeten Parzellen nördlich der Elisabethstraße, welche der Stadt Sassenberg nunmehr übertragen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.