Betreff
Bebauungsplan "Wasserstraße/Schürenstraße" -Vereinfachte Änderung für Grundstücke an der Schürenstraße-
Vorlage
60/563/2014
Aktenzeichen
60 622-21/35
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Wasserstraße/Schürenstraße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage               zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 28.02.2014 (Eingang Stadt Sassenberg 05.03.2014) ist seitens des Architekturbüros Dipl.-Ing. Engelbert Hagemeyer, Warendorf, ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohnungen und acht Stellplätzen vorgelegt worden. Beantragt wird die Zusammenlegung der zwei auf den Flurstücken 1.303, 1.304 und 1.868 vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen, welche nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan zur Errichtung von zwei Baukörpern vorgesehen sind. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, werden zur Vereinigung der Baufelder aus städtebaulicher Sicht keine Bedenke vorgetragen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.