Vorschlag der Verwaltung:
„Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
‚Wasserstraße/Schürenstraße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Schreiben vom 28.02.2014 (Eingang Stadt Sassenberg
05.03.2014) ist seitens des Architekturbüros Dipl.-Ing. Engelbert Hagemeyer,
Warendorf, ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zur Errichtung eines
Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohnungen und acht Stellplätzen vorgelegt
worden. Beantragt wird die Zusammenlegung der zwei auf den Flurstücken 1.303,
1.304 und 1.868 vorhandenen überbaubaren Grundstücksflächen, welche nach dem
rechtsverbindlichen Bebauungsplan zur Errichtung von zwei Baukörpern vorgesehen
sind. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, werden zur Vereinigung der Baufelder aus städtebaulicher Sicht keine
Bedenke vorgetragen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.