Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs.
2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Sassenberg für die Ortslage Sassenberg wird gem. § 1 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 5
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) beschlossen.
Die Begründung zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Zur Ausweisung eines Hundeplatzes in der Bauerschaft
Gröblingen ist in der Sitzung des Rates am 11.02.2014 –Pkt. 11 d. N.- der
Feststellungsbeschluss vom 18.07.2013 –Pkt. 20 d. N.- aufgehoben worden.
Gleichzeitig ist die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen worden, welche in der Zeit vom 04.04.2014
bis zum 05.05.2014 –einschließlich- durchgeführt wird.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
aller Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und
Bedenken ist der Rat.