Zuständig für die die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenke sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ – 6.
vereinfachte Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013
(GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548) als Satzung beschlossen.
Die
Begründung zum Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ – 6. vereinfachte Änderung –
hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“