Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark’ –
Detailplan 7 – Sondergebiet Silberfuchs – 3. vereinfachte Änderung – wird gem.
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023)
und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet
Feldmark’ – Detailplan 7 – Sondergebiet Silberfuchs – 3. vereinfachte Änderung
– hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die 3. vereinfachte Änderung zur Umwandlung des
Bereiches „Motelhäuser“ zu „Ferienhäuser“ liegt in der Zeit vom 11.04.2014 bis
zum 12.05.2014 –einschließlich- zu jedermanns Einsicht gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.
V. m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Zuständig für die die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenke sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.