Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 7 - Sondergebiet Silberfuchs - 3. vereinfachte Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/557/2014
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage           dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark’ – Detailplan 7 – Sondergebiet Silberfuchs – 3. vereinfachte Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark’ – Detailplan 7 – Sondergebiet Silberfuchs – 3. vereinfachte Änderung – hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die 3. vereinfachte Änderung zur Umwandlung des Bereiches „Motelhäuser“ zu „Ferienhäuser“ liegt in der Zeit vom 11.04.2014 bis zum 12.05.2014 –einschließlich- zu jedermanns Einsicht gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

 

Zuständig für die die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenke sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.