Betreff
Bebauungsplan "Elisabethstraße" - Teil I - 4. Erweiterung und 6. Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/556/2014
Aktenzeichen
60 622-21/7
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage           dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 4. Erweiterung und 6. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 4. Erweiterung und 6. Änderung  – hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Die 4. Erweiterung und 6. Änderung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ – Teil I – zur Aufplanung des Bereiches Langefort 37/39 liegt in der Zeit vom 11.04.2014 bis zum 12.05.2014 –einschließlich- zu jedermanns Einsicht gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.  

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.