Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 4.
Erweiterung und 6. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ –
Teil I – 4. Erweiterung und 6. Änderung
– hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die 4. Erweiterung und 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Elisabethstraße“ – Teil I – zur Aufplanung des Bereiches Langefort 37/39 liegt
in der Zeit vom 11.04.2014 bis zum 12.05.2014 –einschließlich- zu jedermanns
Einsicht gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie den Satzungsbeschluss ist der Rat.