Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – wird im Rahmen einer 6.
vereinfachten Änderung und 4. Erweiterung für den Bereich der Grundstücke
Langefort 37 und 39 (Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstücke 49, 50 und 51)
geändert. Der Änderungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
Die Bebauungsplanänderung
erfolgt gem. § 13 a BauGB.
Das Planungsbüro Wolters
Partner, Coesfeld wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB
durchzuführen.“
Mit Schreiben vom 28.08.2013 ist seitens der Firma
Biber-Bau GmbH & Co. KG, Ostbevern, eine Bebauungsplanänderung für die
Grundstücke Langefort 37 (Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstücke 50 und 51)
zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit je acht Wohnungen beantragt worden.
Um nunmehr eine in Abstimmung mit dem benachbarten
Grundstückseigentümer Langefort 39 erarbeitete und aus städtebaulicher Sicht
sinnvoll erscheinende Möglichkeit zur rückwärtigen Bebauung auch dieses
Grundstückes zu nutzen, ist es erforderlich, das Grundstück Gemarkung
Sassenberg, Flur 19, Flurstück 49 (Langefort 39) ebenfalls in den Bebauungsplan
einzubeziehen. Die Bebauungsplanänderung und –erweiterung kann gem. § 13 a
BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.