Betreff
Bebauungsplan "Elisabethstraße" - Teil I - 4. Erweiterung und 6. Änderung -Änderungsbeschluss, Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung-
Vorlage
60/469/2013/1
Aktenzeichen
60 622-21/7
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Referenzvorlage

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung und 4. Erweiterung für den Bereich der Grundstücke Langefort 37 und 39 (Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstücke 49, 50 und 51) geändert. Der Änderungsbereich ist in der Anlage         dargestellt.

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13 a BauGB.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 28.08.2013 ist seitens der Firma Biber-Bau GmbH & Co. KG, Ostbevern, eine Bebauungsplanänderung für die Grundstücke Langefort 37 (Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstücke 50 und 51) zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit je acht Wohnungen beantragt worden.

 

Um nunmehr eine in Abstimmung mit dem benachbarten Grundstückseigentümer Langefort 39 erarbeitete und aus städtebaulicher Sicht sinnvoll erscheinende Möglichkeit zur rückwärtigen Bebauung auch dieses Grundstückes zu nutzen, ist es erforderlich, das Grundstück Gemarkung Sassenberg, Flur 19, Flurstück 49 (Langefort 39) ebenfalls in den Bebauungsplan einzubeziehen. Die Bebauungsplanänderung und –erweiterung kann gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.