Betreff
Bebauungsplan "Hauskämpe" -Vereinfachte Änderung für das Grundstück Vinnenberger Straße 19 a-
Vorlage
60/473/2013/1
Aktenzeichen
60 622-21/28
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Referenzvorlage

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Hauskämpe’ wird im Rahmen einer zweiten vereinfachten Änderung für den in der Anlage         dargestellten Bereich hinsichtlich der Ausweitung der überbaubaren Grundstücksflächen der Zulässigkeit einer Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze bei maximal 48° Dachneigung geändert.

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13 a BauGB.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Mit Schreiben vom 06.09.2013 ist seitens Frau Architektin Hedwig Papenbrock, Füchtorf, für das Grundstück Vinnenberger Straße 19 a (Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstücke 669 und 670) ein Antrag dahingehend vorgelegt worden, die Baugrenze an den tatsächlichen Gebäudebestand anzupassen.

 

Zwischenzeitlich ist seitens der Verwaltung eine Abstimmung des Änderungsantrages mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, erfolgt.

 

Von Frau Wolters ist ausgeführt worden, dass aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken bestehen, wenn die im Bebauungsplan dargestellten überbaubaren Flächen großzügig zusammengefasst werden und die Grundflächenzahl eingehalten wird. Darüber hinaus wird angeregt, eine Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze festzusetzen mit der Ergänzung der maximal zulässigen Gebäudehöhen und einer Festsetzung von Steildächern bis 48° um eine entsprechende Dachausnutzung zuzulassen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.