Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße" -Antrag auf Änderung der Firstrichtung für das Grundstück Schwalbenring, Gemarkung Sassenberg, Flur 1, Flurstück 790-
Vorlage
60/474/2013
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg zur Änderung der
Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Vennstraße’ wird gem.
der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 09.09.2013 wird seitens des
Grundstückseigentümers ein Antrag auf Änderung der Firstrichtung von bisher
Nord-Süd auf Ost-West zur besseren Ausnutzung der Sonnenenergie beantragt. Aus
städtebaulicher Sicht bestehen zu dem Änderungsantrag keine Bedenken.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.