Betreff
Bebauungsplan "Vennstraße" -Antrag auf Änderung der Firstrichtung für das Grundstück Schwalbenring, Gemarkung Sassenberg, Flur 1, Flurstück 790-
Vorlage
60/474/2013
Aktenzeichen
60 622-21/2
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg zur Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Vennstraße’ wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 09.09.2013 wird seitens des Grundstückseigentümers ein Antrag auf Änderung der Firstrichtung von bisher Nord-Süd auf Ost-West zur besseren Ausnutzung der Sonnenenergie beantragt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen zu dem Änderungsantrag keine Bedenken.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.