Betreff
Bebauungsplan "Sassenberg-Ost" -Änderung der Gestaltungssatzung für das Grundstück Königsberger Straße 8-
Vorlage
60/472/2013
Aktenzeichen
60 622-21/10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Sassenberg-Ost’ wird gem. der Anlage          zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Der Eigentümer des Grundstücks Königsberger Straße 8 beabsichtigt, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu errichten, wobei eine Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachziegeln und einer Holzfassade ausgeführt werden sollen.

 

Während zur Dacheindeckung gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan nicht enthalten sind, beinhaltet der Bebauungsplan zu Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen, dass alle Außenwandflächen in unglasiertem Sichtmauerwerk auszuführen sind. Diese gestalterische Festsetzung findet in jüngeren Bebauungsplänen keine Anwendung mehr. So wurden im Bebauungsplan „Sassenberg-Ost“ zwischenzeitlich Häuser mit individuellen Außenfassaden insbesondere ein Holzhaus errichtet.

 

Die textliche Festsetzung Ziffer 3 im Bebauungsplan „Sassenberg-Ost“ sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.