Vorschlag der Verwaltung:
„Der Feststellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf vom 13.12.2013
–Pkt. 15 d. N.- wird aufgehoben.
Änderungspunkt Nr. 1 der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes für die Ortslage Füchtorf (Änderung von ‚Fläche für die
Landwirtschaft’ in ‚Wohnbaufläche’) wird gem. der Beschlussfassung des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 27.06.2013 –Pkt. 11
d. N.- um einen westlichen Teilbereich gem. Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes ‚Südlich der Lohmannstraße’ ergänzt. Es erfolgt
ebenfalls eine Änderung von ‚Fläche für die Landwirtschaft’ in ‚Wohnbaufläche’.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage
dargstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut
nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.“
In der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am
24.06.213 –Pkt. 7 d. N.- und der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
27.06.213 –Pkt. 11 d. N.- ist auf die Versagung der Genehmigung der 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund der Nichteinhaltung einer
Tagesfrist bei der Veröffentlichung eingegangen worden. Ausgeführt worden ist
weiter, dass sich bei Wiederaufnahme des Verfahrens nunmehr die Möglichkeit
eröffnet, zusätzliche Flächen aus dem Bebauungsplan „Südlich der Lohmannstraße“
(Aufstellungsbeschluss Infrastrukturausschuss vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-)
ergibt. Dieses ist sowohl im Ortsausschuss Füchtorf als auch im
Infrastrukturausschuss einhellig begrüßt worden.
Der Feststellungsbeschluss zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes vom 13.12.2012 –Pkt. 15 d. N.- ist somit aufzuheben und
das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB erneut nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen. Gleichzeitig
ist der Beschluss zu fassen, den zusätzlichen westlichen Erweiterungsbereich
„Südlich der Lohmannstraße“ in das Verfahren zu integrieren.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.