Betreff
Flächennutzungsplan - 35. Änderung -Aufhebung des Beschlusses vom 13.12.2012, Beschluss über den Erweiterungsbereich "Südlich der Lohmannstraße" und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung-
Vorlage
60/468/2013
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Feststellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf vom 13.12.2013 –Pkt. 15 d. N.- wird aufgehoben.

 

Änderungspunkt Nr. 1 der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Füchtorf (Änderung von ‚Fläche für die Landwirtschaft’ in ‚Wohnbaufläche’) wird gem. der Beschlussfassung des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.- um einen westlichen Teilbereich gem. Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ‚Südlich der Lohmannstraße’ ergänzt. Es erfolgt ebenfalls eine Änderung von ‚Fläche für die Landwirtschaft’ in ‚Wohnbaufläche’. Der Änderungsbereich ist in der Anlage         dargstellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.“


In der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 24.06.213 –Pkt. 7 d. N.- und der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 27.06.213 –Pkt. 11 d. N.- ist auf die Versagung der Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund der Nichteinhaltung einer Tagesfrist bei der Veröffentlichung eingegangen worden. Ausgeführt worden ist weiter, dass sich bei Wiederaufnahme des Verfahrens nunmehr die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Flächen aus dem Bebauungsplan „Südlich der Lohmannstraße“ (Aufstellungsbeschluss Infrastrukturausschuss vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-) ergibt. Dieses ist sowohl im Ortsausschuss Füchtorf als auch im Infrastrukturausschuss einhellig begrüßt worden.

 

Der Feststellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 13.12.2012 –Pkt. 15 d. N.- ist somit aufzuheben und das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist der Beschluss zu fassen, den zusätzlichen westlichen Erweiterungsbereich „Südlich der Lohmannstraße“ in das Verfahren zu integrieren.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.