Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Ortskern
Füchtorf’ wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gem. § 13 a BauGB für
den Eckbereich der Gemeinbedarfsfläche der Katholischen Kirchengemeinde
Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstücke 90, 112 und 113 tlw. geändert zu einem
Mischgebiet (MI). Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf der Grundlage der als
Anlage beigefügten Planung des
Architekturbüros Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Ab. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“
Mit Email vom 05.07.2013/11.07.2013 sind seitens des
Architekturbüros Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf, die
Entwurfsplanungen zur Aufplanung des Eckbereiches
Emanuel-von-Ketteler-Straße/Anton-Böhmer-Straße (Grundstücke der Katholischen
Kirchengemeinde Füchtorf) vorgelegt worden.
Nach der Planung ist vorgesehen, das ehemalige
Schwesternheim im Eckbereich abzubrechen zu Gunsten einer Wohnbebauung für das
barrierefreie/betreute Wohnen.
Nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt Warendorf ist bei
Neuordnung der Grundstücke eine Bebauungsplanänderung erforderlich, da sich die
derzeitig Gemeinbedarfsfläche zu Gunsten einer Wohnbebauung im Eckbereich
Anton-Böhmer-Straße/Emanuel-von-Ketteler-Straße auflöst.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.