Betreff
Bebauungsplan "Ortskern Füchtorf" - 6. vereinfachte Änderung -Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung einer Wohnbaufläche an der Emanuel-von-Ketteler-Straße-
Vorlage
60/467/2013
Aktenzeichen
60 622-21/32
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ wird im Rahmen einer 6. vereinfachten Änderung gem. § 13 a BauGB für den Eckbereich der Gemeinbedarfsfläche der Katholischen Kirchengemeinde Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstücke 90, 112 und 113 tlw. geändert zu einem Mischgebiet (MI). Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf der Grundlage der als Anlage         beigefügten Planung des Architekturbüros Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Ab. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB durchzuführen.“


Mit Email vom 05.07.2013/11.07.2013 sind seitens des Architekturbüros Klein.Riesenbeck & Ass. GmbH, Warendorf, die Entwurfsplanungen zur Aufplanung des Eckbereiches Emanuel-von-Ketteler-Straße/Anton-Böhmer-Straße (Grundstücke der Katholischen Kirchengemeinde Füchtorf) vorgelegt worden.

 

Nach der Planung ist vorgesehen, das ehemalige Schwesternheim im Eckbereich abzubrechen zu Gunsten einer Wohnbebauung für das barrierefreie/betreute Wohnen.

 

Nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt Warendorf ist bei Neuordnung der Grundstücke eine Bebauungsplanänderung erforderlich, da sich die derzeitig Gemeinbedarfsfläche zu Gunsten einer Wohnbebauung im Eckbereich Anton-Böhmer-Straße/Emanuel-von-Ketteler-Straße auflöst.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.