Vorschlag der Verwaltung:
„Der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
(Traufenhöhe rd. 6.20 m/Walmdach ca. 23°/Verblendmauerwerk rot/Tondachziegel
dunkel) gem. der vorgelegten Planung im Antrag auf Vorbescheid vom 20.08.2013
durch das Architekturbüro Gerdemann, Warendorf, wird zugestimmt/nicht
zugestimmt.“
Seitens des Architekturbüros Gerdemann, Warendorf, ist
am 20.08.2013 ein Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Brüggestraße 6 (Siedlung Knapp)
in Füchtorf vorgelegt worden.
Vorgesehen ist ein zweigeschossiger Baukörper
(Traufenhöhe rd. 6.20 m/Walmdach ca. 23°/Verblendmauerwerk rot/Tondachziegel
dunkel).
Zum städtebaulichen Einfügen wird auf die
Nachbarbebauung verwiesen. Diese ist jedoch insbesondere geprägt durch ein-
bzw. zweigeschossige Bauweisen ebenfalls in rotem Klinker. Festzuhalten bleibt,
dass jedoch die Hauptdachneigung, wie für das Grundstück Brüggestraße 6
beantragt, in der zu Grunde zu legenden Nachbarbebauung gem. § 34 BauGB
(Innenbereich) nicht vorhanden ist.
Zu dem Antrag wurde eine städtebauliche Stellungnahme
des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, eingeholt. Danach bestehen gem. §
34 BauGB aufgrund des heterogenen Umfeldes keine städtebaulichen Bedenken gegen
eine zweigeschossige Bebauung auf dem Grundstück Brüggestraße 6, wenn die Höhe
der Nachbarbebauung nicht überschritten wird. Aus städtebaulichen Gründen wäre
jedoch eine typische Dachlandschaft, die in der Nachbarschaft deutlicher
geprägt wird, wünschenswert.
Zuständig für die Beschlussfassung über die
Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem
Grundstück Brüggestraße 6 ist der Infrastrukturausschuss.