Betreff
Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstücks Brüggestraße 6 in Füchtorf -Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB-
Vorlage
60/465/2013
Aktenzeichen
60 671-25
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage (Traufenhöhe rd. 6.20 m/Walmdach ca. 23°/Verblendmauerwerk rot/Tondachziegel dunkel) gem. der vorgelegten Planung im Antrag auf Vorbescheid vom 20.08.2013 durch das Architekturbüro Gerdemann, Warendorf, wird zugestimmt/nicht zugestimmt.“


Seitens des Architekturbüros Gerdemann, Warendorf, ist am 20.08.2013 ein Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Brüggestraße 6 (Siedlung Knapp) in Füchtorf vorgelegt worden.

 

Vorgesehen ist ein zweigeschossiger Baukörper (Traufenhöhe rd. 6.20 m/Walmdach ca. 23°/Verblendmauerwerk rot/Tondachziegel dunkel).

 

Zum städtebaulichen Einfügen wird auf die Nachbarbebauung verwiesen. Diese ist jedoch insbesondere geprägt durch ein- bzw. zweigeschossige Bauweisen ebenfalls in rotem Klinker. Festzuhalten bleibt, dass jedoch die Hauptdachneigung, wie für das Grundstück Brüggestraße 6 beantragt, in der zu Grunde zu legenden Nachbarbebauung gem. § 34 BauGB (Innenbereich) nicht vorhanden ist.

 

Zu dem Antrag wurde eine städtebauliche Stellungnahme des Planungsbüros Wolters Partner, Coesfeld, eingeholt. Danach bestehen gem. § 34 BauGB aufgrund des heterogenen Umfeldes keine städtebaulichen Bedenken gegen eine zweigeschossige Bebauung auf dem Grundstück Brüggestraße 6, wenn die Höhe der Nachbarbebauung nicht überschritten wird. Aus städtebaulichen Gründen wäre jedoch eine typische Dachlandschaft, die in der Nachbarschaft deutlicher geprägt wird, wünschenswert.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Brüggestraße 6 ist der Infrastrukturausschuss.