Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 19.02.2013 –Pkt. 8 d. N.-, wonach die
Verwaltung beauftragt ist, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Das Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange an der Änderung des Bebauungsplanes zur Erhöhung der Grundfläche der
Wohnhäuser und der Nebenanlagen in den Planbereichen erfolgt bis zum
20.09.2013.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.