Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 2 - Wohngebiet Feldmark einschließlich der 1. Erweiterung -Beschluss über die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorlage
60/462/2013
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage          dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 19.02.2013 –Pkt. 8 d. N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Das Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Änderung des Bebauungsplanes zur Erhöhung der Grundfläche der Wohnhäuser und der Nebenanlagen in den Planbereichen erfolgt bis zum 20.09.2013.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.