Betreff
Bebauungsplan "Südlich der Lohmannstraße" -Bericht über die Bürgerbeteiligung-
Vorlage
60/461/2013
Aktenzeichen
60 622-21/61
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage            dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Lohmannstraße“ beschlossen.

 

Der Aufstellungsentwurf hat in der Zeit vom 01.08.2013 bis zum 16.08.2013 –einschließlich- zur jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken ist der Infrastrukturausschuss.