Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses vom 27.06.2013 –Pkt. 11 d. N.-, wonach die
Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 4
Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
27.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Lohmannstraße“
beschlossen.
Der Aufstellungsentwurf hat in der Zeit vom 01.08.2013
bis zum 16.08.2013 –einschließlich- zur jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken ist
der Infrastrukturausschuss.