Vorschlag der Verwaltung:
„Die nachfolgenden Erschließungsanlagen werden gem. §
6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81,
141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.12.2011 (GV. NRW S. 731/SGV. NRW 91) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bebauungsplan ‚Sassenberg-Ost’ – 3. Erweiterung – 2.
Bauabschnitt
-
Breslauer Straße
(Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 170)
-
Oppelner Straße,
Allensteiner Straße, Gleiwitzer Straße, Stettiner Ring (Gemarkung Sassenberg,
Flur 9, Flurstück 216)
-
Rad- und
Fußwegeverbindungen zwischen dem 1. und 2. Bauabschnitt (Gemarkung Sassenberg,
Flur 9, Flurstück 286 tlw.)
Bebauungsplan ‚Poggenbrook’
-
Friedhofstraße
(Gemarkung Sassenberg, Flur 8, Flurstücke 607 und 615).
Die in den Anlagen dargestellten Erschließungsanlagen in
den Bebauungsplanbereichen ‚Sassenberg-Ost’ – 3. Erweiterung – und
‚Poggenbrook’ erhalten jeweils die Eigenschaft einer Gemeindestraße.“
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
25.06.2009 –Pkt. 13 d. N.- die Widmung der Erschließungsanlage „Danziger
Straße“ ohne die nördlich angrenzenden Rad- und Fußwegeverbindungen
beschlossen. Die Widmung der Danziger Straße ist zwischenzeitlich erfolgt.
Aufgrund des nunmehr angelaufenen Teilausbaus von
Erschließungsanlagen (Baustraßen) im 2. Bauabschnitt des Bebauungsplanes
„Sassenberg-Ost“ – 3. Erweiterung – kann nunmehr die Widmung der
Erschließungsanlagen Breslauer Straße, Oppelner Straße, Allensteiner Straße,
Gleiwitzer Straße und Stettiner Ring einschließlich der zwischen dem 1. und 2.
Bauabschnitt verlaufenden Rad- und Fußwegeverbindungen erfolgen.
Des Weiteren ist der Ausbau der Stichstraße der
Friedhofstraße zwischenzeitlich erfolgt. Auch hier kann nunmehr die
entsprechende Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erfolgen. Aus
Rechtssicherheitsgründen sollte für die gesamte Friedhofstraße die Widmung
nachgeholt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.