Betreff
Bebauungsplan "Pastors Busch" - 5. vereinfachte Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/452/2013
Aktenzeichen
60 622-21/39
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage         dargstellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Pastors Busch“ 5. vereinfachte Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Pastors Busch’ – 5. vereinfachte Änderung – hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pastors Busch“ zur Umwandlung des Grundstückes des Immanuel-Hauses von derzeit Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirche“ zu einer Wohnbaufläche erfolgt in der Zeit vom 19.08.2013 bis zum 19.09.2013 –einschließlich-.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.