Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargstellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Pastors Busch“ 5. vereinfachte
Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.
666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2013 (GV. NRW. S.
194/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
als Satzung beschlossen.
Die
Begründung zum Bebauungsplan ‚Pastors Busch’ – 5. vereinfachte Änderung – hat
an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
„Pastors Busch“ zur Umwandlung des Grundstückes des Immanuel-Hauses von derzeit
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirche“ zu einer Wohnbaufläche
erfolgt in der Zeit vom 19.08.2013 bis zum 19.09.2013 –einschließlich-.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.