Betreff
Bebauungsplan "Südlich der Christian-Rath-Straße" -Vereinfachte Änderung für die Grundstücke Christian-Rath-Straße 14 und Ambrosiusstraße 2-
Vorlage
60/451/2013
Aktenzeichen
60 622-21/41
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Südlich der Christian-Rath-Straße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage         zu dieser Niederschrift geändert.“


Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Südlich der Christian-Rath-Straße“ ist für die Grundstücke Ambrosiusstraße 2 und Christian-Rath-Straße 14 ein teilweises Zu- und Abfahrtsverbot zur Christian-Rath-Straße hin dargestellt.

 

Um nunmehr insbesondere eine städtebaulich sinnvolle Bebauung insbesondere des Grundstückes Christian-Rath-Straße 14 zu gewährleisten (Zu- und Abfahrt zu geplanten Stellplätzen/Garagen an der östlichen Grenze) sollte auf die Darstellung des Zu- und Abfahrtsverbots verzichtet werden. Des Weiteren sollte ebenfalls die Festsetzung Radweg (R) im 3. Änderungsbereich entfallen, da für den Radweg keine weitere Notwendigkeit im Rahmen der endgültigen Ausbauplanung gesehen wird.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.