Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Südlich der Christian-Rath-Straße’
gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage
zu dieser Niederschrift geändert.“
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Südlich der
Christian-Rath-Straße“ ist für die Grundstücke Ambrosiusstraße 2 und
Christian-Rath-Straße 14 ein teilweises Zu- und Abfahrtsverbot zur
Christian-Rath-Straße hin dargestellt.
Um nunmehr insbesondere eine städtebaulich sinnvolle
Bebauung insbesondere des Grundstückes Christian-Rath-Straße 14 zu gewährleisten
(Zu- und Abfahrt zu geplanten Stellplätzen/Garagen an der östlichen Grenze)
sollte auf die Darstellung des Zu- und Abfahrtsverbots verzichtet werden. Des
Weiteren sollte ebenfalls die Festsetzung Radweg (R) im 3. Änderungsbereich
entfallen, da für den Radweg keine weitere Notwendigkeit im Rahmen der
endgültigen Ausbauplanung gesehen wird.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.