Betreff
Bebauungsplan "Elisabethstraße" - Teil I - 3. Erweiterung und 5. Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/449/2013
Aktenzeichen
60 622-21/7
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage        dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 3. Erweiterung und 5. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 3. Erweiterung und 5. Änderung – hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Erweiterung und 5. Änderung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ erfolgte in der vom 29.07.2013 bis zum 30.08.2013 –einschließlich-.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.