Betreff
Fortschreibung des Regionalplanes - Teilabschnitt "Münsterland" -Bericht zum Verfahrensstand-
Vorlage
60/410/2013/1
Aktenzeichen
60 621-35
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Referenzvorlage

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Beschluss des Rates der Stadt Sassenberg vom 30.06.2011 –Pkt. 12 d. N.- wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt:

 

Ortslage Füchtorf

 

Hinsichtlich der Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) für die Ortslage Füchtorf wird den Darstellungen gem. der Anlage 1 zur Stellungnahme der Stadt Sassenberg zur Fortschreibung des Regionalplanes zugestimmt.

 

Ortslage Sassenberg

 

Der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) II (Erweiterung des Bebauungsplanes ‚Elisabethstraße’) wird aufgegeben und einem Flächenkonto für ASB zugeschlagen/gem. der Anlage 2 zur Stellungnahme der Stadt Sassenberg zur Fortschreibung des Regionalplanes auf den südlichen Teilbereich beschränkt/beibehalten.

 

Dem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) südlich des Bebauungsplanes ‚Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße’ wird einem Flächenkonto für Gewerbe- und Industrieansiedlungen zugeschlagen/verlagert in Ergänzung des Gewerbegebiets Wöste nach Osten hin/beibehalten.“


Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 –Pkt. 12 d. N.- zur Fortschreibung des Regionalplanes die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse zur Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Industrie- und Gewerbeansiedlungsbereichen (GIB) in den Ortslagen Sassenberg und Füchtorf gefasst:

 

„Die Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) für die Ortslage Füchtorf wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen. Die Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) 1, 3 und 4 für die Ortslage Sassenberg wird wie in der Anlage 7 dargestellt beschlossen.“

 

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„Der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) 2 (Erweiterung des Bebauungsplanbereiches ‚Elisabethstraße’) wird gemäß der Anlage 7 beschlossen.“

 

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„Dem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) wird wie in den Anlagen 6 und 7 für die Ortslagen Füchtorf und Sassenberg dargestellt zugestimmt.

 

Über die im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt ‚Münsterland’ zu den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) vorgetragenen Stellungnahmen wird wie in der Anlage 8 dargestellt beschlossen.“

 

Darüber hinaus sind in der Sitzung des Rates am 21.07.2011 –Pkt. 2 und 8 d. N.- die Ausweisung von Windvorranggebietes im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Beschlüsse dahingehend gefasst worden, dass lediglich für den Bereich südlich der Ortslage Sassenberg in der Bauerschaft Dackmar/Westernheide eine Windvorrangfläche Nr. 1 zusätzlich ausgewiesen wird. Festzuhalten bleibt jedoch zur Ausweisung von Windvorrangflächen, dass dieser Teilabschnitt zunächst aus dem Fortschreibungsverfahren zum Regionalplan abgetrennt worden ist und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen wird seitens der Bezirksregierung Münster.

 

Im Verfahren der Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplanes ist nunmehr bei der Bezirksregierung Münster ein Erörterungstermin mit den betroffenen Städten und Gemeinden, hier speziell für die Stadt Sassenberg, auf den 13.05.2013 terminiert worden.

 

Im Rahmen der Erörterung bei der Bezirksregierung Münster sind die nachfolgend aufgeführten Abstimmungspunkte festzuhalten:

 

Ortslage Füchtorf

 

Den gem. Ratsbeschluss vom 30.06.2011 –Pkt. 12 d. N.- in der Anlage 6 dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ist im Rahmen des Flächennachweises weitestgehend gefolgt worden. Lediglich im südlichen Teilbereich der ASB-Ergänzung östlich der Siedlung Knapp eine Reduktion zu Gunsten der Überlagerung des Friedhofes als ASB erfolgt. Der Flächenausgleich ist hiermit für den Bereich der Ortslage Füchtorf gegeben.

 

Ortslage Sassenberg

 

Für den Bereich der Ortslage Sassenberg konnte für die nachfolgend aufgeführten Erweiterungsbereiche kein Konsens erzielt werden:

 

-          Ausweisung eines ASB in Erweiterung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ nach Osten hin

 

Die Ablehnung dieses Erweiterungsbereiches ASB beruht auf der Überlagerung des hier ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes „Brook“.

 

-          Ausweisung eines GIB südlich des Bebauungsplanbereiches „Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße“

 

Die hier dargestellte GIB wird seitens der Bezirksregierung Münster abgelehnt, da Belange des Landschaftsschutzes sowie der Wasserwirtschaft dieser Ausweisung entgegenstehen.

 

Zur Lösung der vorgenannten Konfliktpotentialflächen ergeben sich nachfolgende Lösungsmöglichkeiten:

 

-          Erweiterung Elisabethstraße

 

Bei Verzicht auf die Erweiterungsfläche kann der hier ausgewiesene ASB einem Flächenkonto ASB gutgeschrieben werden und zu gegebener Zeit anderweitig in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Entscheidung durch den Bezirksplanungsrat bei Beibehaltung bzw. Reduzierung der Erweiterungsfläche lediglich auf den südlichen Erweiterungsbereich „Elisabethstraße“, da ein Konsens mit der Bezirksplanungsbehörde nicht erzielt werden kann.

 

-          Erweiterung des Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße

 

Da der GIB südlich des Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße an keiner weiteren Stelle westlich der K 18 ausgewiesen werden kann, besteht hier ebenfalls die Möglichkeit der Aufnahme in ein Flächenkonto ohne zusätzliche Ausweisung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes. Gleichwohl besteht die Möglichkeit im Rahmen des fehlenden Konsenses mit der Bezirksplanungsbehörde bei einer Entscheidung des Regionalrates herbeizuführen. Als dritte Möglichkeit bietet sich die Verlagerung des GIB in Ergänzung östlich des Gewerbegebietes Wöste unterhalb der B 513 an.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.