Vorschlag der Verwaltung:
„Der Beschluss des Rates der Stadt Sassenberg vom
30.06.2011 –Pkt. 12 d. N.- wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt:
Ortslage Füchtorf
Hinsichtlich der Ausweisung der Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche
(GIB) für die Ortslage Füchtorf wird den Darstellungen gem. der Anlage 1 zur
Stellungnahme der Stadt Sassenberg zur Fortschreibung des Regionalplanes
zugestimmt.
Ortslage Sassenberg
Der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) II (Erweiterung
des Bebauungsplanes ‚Elisabethstraße’) wird aufgegeben und einem Flächenkonto
für ASB zugeschlagen/gem. der Anlage 2 zur Stellungnahme der Stadt Sassenberg
zur Fortschreibung des Regionalplanes auf den südlichen Teilbereich
beschränkt/beibehalten.
Dem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)
südlich des Bebauungsplanes ‚Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße’ wird
einem Flächenkonto für Gewerbe- und Industrieansiedlungen
zugeschlagen/verlagert in Ergänzung des Gewerbegebiets Wöste nach Osten
hin/beibehalten.“
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 –Pkt. 12
d. N.- zur Fortschreibung des Regionalplanes die nachfolgend aufgeführten
Beschlüsse zur Ausweisung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und
Industrie- und Gewerbeansiedlungsbereichen (GIB) in den Ortslagen Sassenberg
und Füchtorf gefasst:
„Die Ausweisung der Allgemeinen
Siedlungsbereiche (ASB) für die Ortslage Füchtorf wird wie in der Anlage 6
dargestellt beschlossen. Die Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB)
1, 3 und 4 für die Ortslage Sassenberg wird wie in der Anlage 7 dargestellt
beschlossen.“
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„Der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) 2
(Erweiterung des Bebauungsplanbereiches ‚Elisabethstraße’) wird gemäß der
Anlage 7 beschlossen.“
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„Dem Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiche (GIB) wird wie in den Anlagen 6 und 7 für die
Ortslagen Füchtorf und Sassenberg dargestellt zugestimmt.
Über die im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplanes Teilabschnitt ‚Münsterland’ zu den Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereichen (GIB) vorgetragenen Stellungnahmen wird wie in
der Anlage 8 dargestellt beschlossen.“
Darüber hinaus sind in der Sitzung des Rates am
21.07.2011 –Pkt. 2 und 8 d. N.- die Ausweisung von Windvorranggebietes im
Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes Beschlüsse dahingehend gefasst
worden, dass lediglich für den Bereich südlich der Ortslage Sassenberg in der Bauerschaft
Dackmar/Westernheide eine Windvorrangfläche Nr. 1 zusätzlich ausgewiesen wird.
Festzuhalten bleibt jedoch zur Ausweisung von Windvorrangflächen, dass dieser
Teilabschnitt zunächst aus dem Fortschreibungsverfahren zum Regionalplan
abgetrennt worden ist und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen wird
seitens der Bezirksregierung Münster.
Im Verfahren der Beteiligung zur Fortschreibung des
Regionalplanes ist nunmehr bei der Bezirksregierung Münster ein
Erörterungstermin mit den betroffenen Städten und Gemeinden, hier speziell für
die Stadt Sassenberg, auf den 13.05.2013 terminiert worden.
Im Rahmen der Erörterung bei der Bezirksregierung
Münster sind die nachfolgend aufgeführten Abstimmungspunkte festzuhalten:
Ortslage Füchtorf
Den gem. Ratsbeschluss vom 30.06.2011 –Pkt. 12 d. N.-
in der Anlage 6 dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe-
und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ist im Rahmen des Flächennachweises
weitestgehend gefolgt worden. Lediglich im südlichen Teilbereich der
ASB-Ergänzung östlich der Siedlung Knapp eine Reduktion zu Gunsten der
Überlagerung des Friedhofes als ASB erfolgt. Der Flächenausgleich ist hiermit
für den Bereich der Ortslage Füchtorf gegeben.
Ortslage Sassenberg
Für den Bereich der Ortslage Sassenberg konnte für die
nachfolgend aufgeführten Erweiterungsbereiche kein Konsens erzielt werden:
-
Ausweisung
eines ASB in Erweiterung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ nach Osten hin
Die Ablehnung dieses Erweiterungsbereiches
ASB beruht auf der Überlagerung des hier ausgewiesenen
Landschaftsschutzgebietes „Brook“.
-
Ausweisung
eines GIB südlich des Bebauungsplanbereiches „Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße“
Die hier dargestellte GIB wird seitens der
Bezirksregierung Münster abgelehnt, da Belange des Landschaftsschutzes sowie
der Wasserwirtschaft dieser Ausweisung entgegenstehen.
Zur Lösung der vorgenannten Konfliktpotentialflächen
ergeben sich nachfolgende Lösungsmöglichkeiten:
-
Erweiterung
Elisabethstraße
Bei Verzicht auf die Erweiterungsfläche
kann der hier ausgewiesene ASB einem Flächenkonto ASB gutgeschrieben werden und
zu gegebener Zeit anderweitig in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer Entscheidung durch den Bezirksplanungsrat bei
Beibehaltung bzw. Reduzierung der Erweiterungsfläche lediglich auf den
südlichen Erweiterungsbereich „Elisabethstraße“, da ein Konsens mit der
Bezirksplanungsbehörde nicht erzielt werden kann.
-
Erweiterung
des Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße
Da der GIB südlich des Industriegebietes
Robert-Linnemann-Straße an keiner weiteren Stelle westlich der K 18 ausgewiesen
werden kann, besteht hier ebenfalls die Möglichkeit der Aufnahme in ein
Flächenkonto ohne zusätzliche Ausweisung im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplanes. Gleichwohl besteht die Möglichkeit im Rahmen des fehlenden
Konsenses mit der Bezirksplanungsbehörde bei einer Entscheidung des
Regionalrates herbeizuführen. Als dritte Möglichkeit bietet sich die
Verlagerung des GIB in Ergänzung östlich des Gewerbegebietes Wöste unterhalb
der B 513 an.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.