Betreff
Bebauungsplan "Reckstraße" -Vereinfachte Änderung für das Grundstück Reckstraße 17-
Vorlage
60/407/2013
Aktenzeichen
60 622-21/33
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Reckstraße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage             zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Email vom 18.04.2013 sind seitens der Architekten Walhorn, Gütersloh, die Unterlagen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Reckstraße 17 vorgelegt worden.

 

Nach den eingereichten Plänen wird für das Baugrundstück Reckstraße 17 eine Überschreitung der überbaubaren Fläche sowie die Reduzierung der festgesetzten Dachneigung von derzeit 40° bis 50° auf 17° zur Errichtung eines Walmdachbungalows beantragt.

 

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, bestehen gegen die beantragte Bebauungsplanänderung zur Überschreitung der Baugrenzen sowie zur Reduzierung der Dachneigung keine Bedenken.

 

Da für das östlich angrenzende Nachbargrundstück eine Bebauung derzeit nicht vorgesehen ist, sollte es bei einer Einzelfallentscheidung zur Änderung des Bebauungsplanes „Reckstraße“ lediglich für das Grundstück Reckstraße 17 verbleiben.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.