Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Reckstraße’ gem. § 13 BauGB wird
gem. der Anlage zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Mit Email vom 18.04.2013 sind seitens der Architekten
Walhorn, Gütersloh, die Unterlagen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf
dem Grundstück Reckstraße 17 vorgelegt worden.
Nach den eingereichten Plänen wird für das
Baugrundstück Reckstraße 17 eine Überschreitung der überbaubaren Fläche sowie
die Reduzierung der festgesetzten Dachneigung von derzeit 40° bis 50° auf 17°
zur Errichtung eines Walmdachbungalows beantragt.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, bestehen gegen die beantragte Bebauungsplanänderung zur
Überschreitung der Baugrenzen sowie zur Reduzierung der Dachneigung keine
Bedenken.
Da für das östlich angrenzende Nachbargrundstück eine
Bebauung derzeit nicht vorgesehen ist, sollte es bei einer
Einzelfallentscheidung zur Änderung des Bebauungsplanes „Reckstraße“ lediglich
für das Grundstück Reckstraße 17 verbleiben.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.