Vorschlag der Verwaltung:
„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates
der Stadt Sassenberg vom 22.09.2011 –Pkt. 5 d. N.- zur 3. Erweiterung und 5.
Änderung des Bebauungsplanes ‚Elisabethstraße’ wird aufgehoben.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’
– Teil I – wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren im Rahmen einer
3. Erweiterung und 5. Änderung für die nachfolgend aufgeführten Punkte
geändert:
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Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie in der Anlage dargestellt auf die nördlich der
Elisabethstraße ausgerichteten Grundstücke der katholischen Kirchengemeinde
einschließlich eines Teilbereiches der Straße Langefort direkt angrenzend an
den westlich ausgewiesenen rechtsverbindlichen Bebauungsplan ‚Schürenstraße’
erweitert.
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Die Überplanung
des Parkplatzes südlich der Elisabethstraße, Flur 19, Flurstück 179
(Stellplatzanlage Altenzentrum) erfolgt als Allgemeines Wohngebiet (WA).
Zu Grunde zu legen ist der 3. Erweiterung und 5.
Änderung des Bebauungsplanes ‚Elisabethstraße’ die städtebauliche Konzeption
der Architekten Klein.Riesenbeck + Ass. GmbH, Warendorf, gemäß der Anlage .
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus.
Gem. § 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. §
3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
22.09.2011 –Pkt. 5 d. N.- den Änderungsbeschluss sowie den Beschluss zur
Erweiterung des Geltungsbereiches und den Beschluss über die
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Erweiterung und 5. Änderung des
Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ gefasst.
Nach intensiven Abstimmungsgesprächen mit der
katholischen Kirchengemeinde Sassenberg, dem bischöflichen Generalvikariat
Münster sowie dem planenden Architekturbüro Klein.Riesenbeck + Ass., Warendorf,
ist nunmehr die Planung dahingehend konkretisiert worden, dass eine
Überarbeitung des Beschlusses des Infrastrukturausschusses vom 22.09.2011
erforderlich wird. Diesbezüglich sollte der Änderungs- und
Erweiterungsbeschluss vom 22.09.2011 –Pkt. 5 d. N.- neu gefasst werden. Hierzu
gehört auch der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligungen.
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
14.05.2013 erfolgt zur Vorbereitung auf die Neufassung des Änderungs- und
Erweiterungsbeschlusses zur 3. Erweiterung und 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Elisabethstraße“ seitens des Architekturbüros Klein.Riesenbeck + Ass.,
Warendorf, eine Vorstellung des Planentwurfes.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.