Betreff
Bebauungsplan "Elisabethstraße" - 3. Erweiterung und 5. Änderung -Vorstellung der Planung- -Neufassung des Änderungs- und Erweiterungsbeschlusses und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligungen-
Vorlage
60/404/2013
Aktenzeichen
60 622-21/7
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 22.09.2011 –Pkt. 5 d. N.- zur 3. Erweiterung und 5. Änderung des Bebauungsplanes ‚Elisabethstraße’ wird aufgehoben.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren im Rahmen einer 3. Erweiterung und 5. Änderung für die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:

 

-          Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie in der Anlage           dargestellt auf die nördlich der Elisabethstraße ausgerichteten Grundstücke der katholischen Kirchengemeinde einschließlich eines Teilbereiches der Straße Langefort direkt angrenzend an den westlich ausgewiesenen rechtsverbindlichen Bebauungsplan ‚Schürenstraße’ erweitert.

 

-          Die Überplanung des Parkplatzes südlich der Elisabethstraße, Flur 19, Flurstück 179 (Stellplatzanlage Altenzentrum) erfolgt als Allgemeines Wohngebiet (WA).

 

Zu Grunde zu legen ist der 3. Erweiterung und 5. Änderung des Bebauungsplanes ‚Elisabethstraße’ die städtebauliche Konzeption der Architekten Klein.Riesenbeck + Ass. GmbH, Warendorf, gemäß der Anlage            .

 

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Gem. § 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 –Pkt. 5 d. N.- den Änderungsbeschluss sowie den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches und den Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Erweiterung und 5. Änderung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ gefasst.

 

Nach intensiven Abstimmungsgesprächen mit der katholischen Kirchengemeinde Sassenberg, dem bischöflichen Generalvikariat Münster sowie dem planenden Architekturbüro Klein.Riesenbeck + Ass., Warendorf, ist nunmehr die Planung dahingehend konkretisiert worden, dass eine Überarbeitung des Beschlusses des Infrastrukturausschusses vom 22.09.2011 erforderlich wird. Diesbezüglich sollte der Änderungs- und Erweiterungsbeschluss vom 22.09.2011 –Pkt. 5 d. N.- neu gefasst werden. Hierzu gehört auch der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligungen.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 14.05.2013 erfolgt zur Vorbereitung auf die Neufassung des Änderungs- und Erweiterungsbeschlusses zur 3. Erweiterung und 5. Änderung des Bebauungsplanes „Elisabethstraße“ seitens des Architekturbüros Klein.Riesenbeck + Ass., Warendorf, eine Vorstellung des Planentwurfes.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.