Betreff
Bebauunsgplan "Sassenberg-Ost" - 3. Erweiterung -Änderung der Gestaltungssatzung zur Festsetzung von Firstrichtungen-
Vorlage
60/402/2013
Aktenzeichen
60 622-21/10
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg zur Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Sassenberg-Ost’ – 3. Erweiterung – wird gem. der Anlage        zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 16.04.2013 ist seitens Frau Architektin Anne Gerdemann, Warendorf, die Vorplanung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück Oppelner Straße 16 im Bereich des II. Bauabschnittes des Bebauungsplanes „Sassenberg-Ost“ – 3. Erweiterung – vorgelegt worden. Beantragt wird zu der Vorplanung die Änderung der Firstrichtung von derzeit Nord-Süd auf West-Ost aufgrund der Ausrichtung des Grundstückes sowie des zukünftigen Einsatzes von regenerativen Energien durch das Anbringen einer Solarthermie-Anlage.

 

Um nunmehr für alle Grundstücke im II. Bauabschnitt des Bebauungsplanes bei einer Firstrichtung von Nord-Süd auch die Möglichkeit des zukünftigen Einsatzes von regenerativen Energien zu ermöglichen sollte für alle Grundstücke eine alternative Firstrichtung Nord-Süd und West-Ost festgesetzt werden. Aus städtebaulicher Sicht wird dem Grundsatz der Einheitlichkeit im Baugebiet auch weiterhin Genüge getan, zumal bereits in den Eckbereichen der Einzelquartiere alternative Firstrichtungen festgesetzt worden sind.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.