Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg zur Änderung der
Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Sassenberg-Ost’ – 3.
Erweiterung – wird gem. der Anlage
zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Mit Schreiben vom 16.04.2013 ist seitens Frau
Architektin Anne Gerdemann, Warendorf, die Vorplanung zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück Oppelner Straße 16 im Bereich
des II. Bauabschnittes des Bebauungsplanes „Sassenberg-Ost“ – 3. Erweiterung –
vorgelegt worden. Beantragt wird zu der Vorplanung die Änderung der
Firstrichtung von derzeit Nord-Süd auf West-Ost aufgrund der Ausrichtung des
Grundstückes sowie des zukünftigen Einsatzes von regenerativen Energien durch
das Anbringen einer Solarthermie-Anlage.
Um nunmehr für alle Grundstücke im II. Bauabschnitt
des Bebauungsplanes bei einer Firstrichtung von Nord-Süd auch die Möglichkeit
des zukünftigen Einsatzes von regenerativen Energien zu ermöglichen sollte für
alle Grundstücke eine alternative Firstrichtung Nord-Süd und West-Ost
festgesetzt werden. Aus städtebaulicher Sicht wird dem Grundsatz der
Einheitlichkeit im Baugebiet auch weiterhin Genüge getan, zumal bereits in den
Eckbereichen der Einzelquartiere alternative Firstrichtungen festgesetzt worden
sind.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.