Betreff
Umbau der Sassenberger Straße einschließlich Ausbau östlicher Fuß- und Radweg
Vorlage
60/401/2013
Aktenzeichen
60 642-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Alternative 1:

 

Der Umbau der Sassenberger Straße erfolgt auf der Grundlage der bisherigen Beratungs- und Beschlusslage einschließlich des östlichen Fuß- und Radweges.

 

Der Anregung des Raiffeisenmarktes auf Verzicht eines Teilbereiches des geplanten Pflanzstreifen wird gefolgt/ wird nicht gefolgt.

 

Alternative 2:

 

Der Umbau der Sassenberger Straße erfolgt ohne Ausbau des östlichen Fuß- und Radweges.

 

Der Anregung des Raiffeisenmarktes auf Verzicht eines Teilbereiches des geplanten Pflanzstreifen wird gefolgt/ wird nicht gefolgt.“


Nach erfolgter Bürgerbeteiligung für den endgültigen Ausbau der Peckeloher Straße und der Knetterhauser Straße im Anschluss an die Sitzung des Ortsausschusses am 25.03.2013 wurden mehrere Änderungswünsche von den Anliegern der vorher genannten Straßen vorgelegt. Unter Anderem wurde der Verzicht auf den Ausbau des östlichen Geh- und Radweges angeregt.

 

Die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung zu dem endgültigen Ausbau der vorher genannten Erschließungsstraßen konnten in einer zweiten Bürgerbeteiligung im Rathaus am 15.04.2013 abschließend aufgearbeitet werden. Zu der Anregung auf den Bau des Fuß- und Radweges zu verzichten, konnte kein einheitliches Meinungsbild herausgearbeitet werden.

 

Die Sassenberger Straße ist als „örtliche Einfahrtstraße“ gem. der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06 – zu werten. Danach ist als Mindeststandard für eine Einfahrtsstraße ein beidseitiger Fußweg vorgesehen. Die Verkehrsfläche der Sassenberger Straße ist im Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde seinerzeit die öffentliche Verkehrsfläche zwischen der Baumallee und den neuen östlichen Baugrundstücken für einen weiteren Ausbau mit einem Fuß- und Radweg vorgesehen. Für den Fuß- und Radweg einschließlich Querungshilfe sind im Haushaltsplan 2013 90.000,00 € vorgesehen.

 

Ein Verzicht auf den Ausbau des östlichen Geh- und Radweges würde zumindest bezüglich des Gehweges eine Unterschreitung des technischen Regelwerkes „RASt 06“ und zu einer Unterschreitung der Planungen des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ führen. Gleichsam wäre bei einem Wegfall des Radweges eine Planungsanpassung für die Einmündungsbereiche der Erschließungsstraßen Osterweger Straße, Knetterhauser Straße, Loxtener Straße und Peckeloher Straße erforderlich.

 

Bei einer zeitlichen Verschiebung oder einem gänzlichen Verzicht ist mit einer Kostenreduzierung i. H. v. 60.000,00 zu rechnen.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2013 teilt die Raiffeisen Teuto-Süd mit, dass Sie mit dem Umbau der Sassenberger Straße nicht einverstanden ist. In einem Ortstermin am 17.04.2013 mit Vertretern der Raiffeisen Teuto-Süd wurde die Anregung erörtert. Von den Vertretern wurde der Wunsch vorgetragen, auf einen Teil des Pflanzstreifens zwischen Grundstück Raiffeisenmarkt und Fuß- und Radweg zu Gunsten der besseren An- und Abfahrbarkeit des Raiffeisenmarktes zu verzichten.

 

Nach der Planung für den Umbau der Sassenberger Straße ist vorgesehen, die unstrukturierte An- und Abfahrbarkeit des Raiffeisenmarktes über den Fuß- und Radweg durch einen Grünstreifen auf 2 Zufahrten zu konzentrieren, wobei eine uneingeschränkte An- und Abfahrbarkeit über den Raiffeisenweg erhalten bleibt. Ein Verzicht auf den Pflanzstreifen würde das unstrukturierte Überfahren des Fuß- und Radweges weiterhin ermöglichen und damit den erhofften Sicherheitsgewinn für die Fuß- und Radwegenutzer infrage stellen.