Vorschlag der Verwaltung:
„Alternative 1:
Der Umbau der Sassenberger Straße erfolgt auf
der Grundlage der bisherigen Beratungs- und Beschlusslage einschließlich des
östlichen Fuß- und Radweges.
Der Anregung des Raiffeisenmarktes auf
Verzicht eines Teilbereiches des geplanten Pflanzstreifen wird gefolgt/ wird
nicht gefolgt.
Alternative 2:
Der Umbau der Sassenberger Straße erfolgt
ohne Ausbau des östlichen Fuß- und Radweges.
Der Anregung des Raiffeisenmarktes auf
Verzicht eines Teilbereiches des geplanten Pflanzstreifen wird gefolgt/ wird
nicht gefolgt.“
Nach erfolgter Bürgerbeteiligung für den endgültigen
Ausbau der Peckeloher Straße und der Knetterhauser Straße im Anschluss an die
Sitzung des Ortsausschusses am 25.03.2013 wurden mehrere Änderungswünsche von
den Anliegern der vorher genannten Straßen vorgelegt. Unter Anderem wurde der
Verzicht auf den Ausbau des östlichen Geh- und Radweges angeregt.
Die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung zu dem
endgültigen Ausbau der vorher genannten Erschließungsstraßen konnten in einer
zweiten Bürgerbeteiligung im Rathaus am 15.04.2013 abschließend aufgearbeitet
werden. Zu der Anregung auf den Bau des Fuß- und Radweges zu verzichten, konnte
kein einheitliches Meinungsbild herausgearbeitet werden.
Die Sassenberger Straße ist als „örtliche
Einfahrtstraße“ gem. der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06 –
zu werten. Danach ist als Mindeststandard für eine Einfahrtsstraße ein
beidseitiger Fußweg vorgesehen. Die Verkehrsfläche der Sassenberger Straße ist
im Bebauungsplan „Sassenberger Straße“ als öffentliche Verkehrsfläche
dargestellt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde seinerzeit die
öffentliche Verkehrsfläche zwischen der Baumallee und den neuen östlichen Baugrundstücken
für einen weiteren Ausbau mit einem Fuß- und Radweg vorgesehen. Für den Fuß-
und Radweg einschließlich Querungshilfe sind im Haushaltsplan 2013 90.000,00 €
vorgesehen.
Ein Verzicht auf den Ausbau des östlichen Geh- und
Radweges würde zumindest bezüglich des Gehweges eine Unterschreitung des
technischen Regelwerkes „RASt 06“ und zu einer Unterschreitung der Planungen
des Bebauungsplanes „Sassenberger Straße“ führen. Gleichsam wäre bei einem
Wegfall des Radweges eine Planungsanpassung für die Einmündungsbereiche der
Erschließungsstraßen Osterweger Straße, Knetterhauser Straße, Loxtener Straße
und Peckeloher Straße erforderlich.
Bei
einer zeitlichen Verschiebung oder einem gänzlichen Verzicht ist mit einer
Kostenreduzierung i. H. v. 60.000,00 zu rechnen.
Mit Schreiben vom 15.04.2013 teilt die Raiffeisen
Teuto-Süd mit, dass Sie mit dem Umbau der Sassenberger Straße nicht
einverstanden ist. In einem Ortstermin am 17.04.2013 mit Vertretern der
Raiffeisen Teuto-Süd wurde die Anregung erörtert. Von den Vertretern wurde der
Wunsch vorgetragen, auf einen Teil des Pflanzstreifens zwischen Grundstück
Raiffeisenmarkt und Fuß- und Radweg zu Gunsten der besseren An- und
Abfahrbarkeit des Raiffeisenmarktes zu verzichten.
Nach der Planung für den Umbau der Sassenberger Straße
ist vorgesehen, die unstrukturierte An- und Abfahrbarkeit des Raiffeisenmarktes
über den Fuß- und Radweg durch einen Grünstreifen auf 2 Zufahrten zu
konzentrieren, wobei eine uneingeschränkte An- und Abfahrbarkeit über den
Raiffeisenweg erhalten bleibt. Ein Verzicht auf den Pflanzstreifen würde das
unstrukturierte Überfahren des Fuß- und Radweges weiterhin ermöglichen und
damit den erhofften Sicherheitsgewinn für die Fuß- und Radwegenutzer infrage
stellen.