Betreff
Bebauungsplan "Ortskern Füchtorf" - 4. Änderung -Änderung der Gestaltungssatzung für das Eckgrundstück Glandorfer Straße/Anton-Böhmer-Straße-
Vorlage
60/400/2013
Aktenzeichen
60 622-21/32
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg zur Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ – 4. Änderung – wird wie in der Anlage         dargestellt beschlossen.“


Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 –Pkt. 8 d. N.- den Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern Füchtorf“ basierend auf der Änderungsplanung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten ausgerichtet sowohl zur Anton-Böhmer-Straße als auch zur Glandorfer Straße hin beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 05.11.2012 sind nach entsprechender Vorplanung und Abstimmung auch hinsichtlich der zu erwartenden Landesförderung die Bauantragsunterlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem. § 68 BauO NRW seitens des Architekten Werner Lürwer, Ibbenbüren, vorgelegt worden.

 

Nach abschließender Prüfung der vorgelegten Bauantragsunterlagen ist seitens des Kreisbauamtes Warendorf festgestellt worden, dass zum Neubau des Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten eine Korrektur der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Länge der Dachausbauten und die hierauf bezogene Trauflänge erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens des Kreisbauamtes Warendorf nicht möglich, da es sich um eine grundsätzliche Regelung handelt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.