Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg zur Änderung der
Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ –
4. Änderung – wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.“
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
08.02.2011 –Pkt. 8 d. N.- den Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Ortskern Füchtorf“ basierend auf der Änderungsplanung zur
Errichtung einer Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten ausgerichtet sowohl zur
Anton-Böhmer-Straße als auch zur Glandorfer Straße hin beschlossen.
Mit Schreiben vom 05.11.2012 sind nach entsprechender
Vorplanung und Abstimmung auch hinsichtlich der zu erwartenden Landesförderung
die Bauantragsunterlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren gem. § 68 BauO
NRW seitens des Architekten Werner Lürwer, Ibbenbüren, vorgelegt worden.
Nach abschließender Prüfung der vorgelegten
Bauantragsunterlagen ist seitens des Kreisbauamtes Warendorf festgestellt
worden, dass zum Neubau des Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten eine Korrektur der
Gestaltungssatzung hinsichtlich der Länge der Dachausbauten und die hierauf
bezogene Trauflänge erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist eine Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens des Kreisbauamtes Warendorf
nicht möglich, da es sich um eine grundsätzliche Regelung handelt.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.