Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Poggenbrook“ – Erweiterung – 1.
vereinfachte Änderung – vom Februar 2013 wird gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW.
2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474/SGV. NRW.
2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
zur Umplanung eines Teilbereiches der öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Retentionsfläche sowie eines Teilbereiches der angrenzenden
nördlichen öffentlichen Grünfläche in Verlängerung der Von-Horsteloh-Straße ist
in der Zeit vom 13.03.2013 bis zum 15.04.2013 –einschließlich- durchgeführt
worden.
Zuständig für die Beschlussfassung über die während
der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist der
Rat.