Betreff
Bebauungsplan "Poggenbrook" - Erweiterung - 1. vereinfachte Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/394/2013
Aktenzeichen
60 622-21/3
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage           dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Poggenbrook“ – Erweiterung – 1. vereinfachte Änderung – vom Februar 2013 wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Umplanung eines Teilbereiches der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Retentionsfläche sowie eines Teilbereiches der angrenzenden nördlichen öffentlichen Grünfläche in Verlängerung der Von-Horsteloh-Straße ist in der Zeit vom 13.03.2013 bis zum 15.04.2013 –einschließlich- durchgeführt worden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist der Rat.