Vorschlag der Verwaltung:
„Im Produkt 02.06.01 -Wahlen und Abstimmungen,
Statistik- werden zu Teilergebnisplan Position 16 -Sonstige ordentliche
Aufwendungen- außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 10.000,00 € und zu
Teilfinanzplan Position 17 -Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit-
überplanmäßige Auszahlungen ebenfalls in Höhe von 10.000,00 € für die
Durchführung eines Bürgerentscheides genehmigt.
Deckung: Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen
Zinsen im Produkt 16.01.02 -Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft-, Teilergebnisplan
Position 20 -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen- bzw. Teilfinanzplan
Position 17 -Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit-.“
Von der Bürgerinitiative Sassenberg wurde am
10.08.2012 das Bürgerbegehren Bebauungsplan „Stadtmitte“ – Erweiterung –
eingereicht. Sofern dem Bürgerbegehren durch den Rat der Stadt Sassenberg nicht
entsprochen wird, ist die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 26 Abs. 6
GO NRW erforderlich.
Im Produkt 02.06.01 -Wahlen und Abstimmungen,
Statistik- sind entsprechende Mittel für die Durchführung eines
Bürgerentscheides nicht eingestellt. Falls ein Bürgerentscheid durchgeführt
wird, ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Betreuung durch die Citeq 3.000,00
€
Beschaffung von
Briefwahlunterlagen 700,00
€
Druck und Kuvertierung von
Informationsschreiben 2.000,00
€
Portokosten 3.500,00
€
Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit 800,00
€
Summe 10.000,00
€
Die Mittel sind überplanmäßig
beim Produkt 02.06.01 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung kann aus
Minderaufwendungen bzw. Minderauszahlungen Zinsen im Produkt 16.01.02 -Sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft-, Teilergebnis Plan 20 -Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen- bzw. Teilfinanzplan Position 17 -Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit- erfolgen.