Vorschlag der Verwaltung:
„Dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Sassenberg
vom 10.08.2012, den Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt
Sassenberg vom 14.06.2012 -Pkt. 5 d. N.-, den Bebauungsplan „Stadtmitte“ –
Erweiterung – aufzustellen, aufzuheben, wird nicht entsprochen.
Der nach § 26 Abs. 6 Satz 2 GO NRW durchzuführende
Bürgerentscheid findet am 18.11.2012 statt.“
Nachdem das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative
Sassenberg vom 10.08.2012 für zulässig erklärt worden ist, muss der Rat
entscheiden, ob dem Bürgerbegehren entsprochen wird. Entpricht der Rat dem
zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist nach § 26 Abs. 6 Satz 2 GO NRW
innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Entspricht der
Rat dem Bürgerbegehren, so unterbleibt der Bürgerentscheid.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg sollte dem
Bürgerbegehren nicht entsprochen werden.
Als Termin für die Durchführung eines
Bürgerentscheides ist unter Berücksichtigung der notwendigen Vorlaufzeit der
18.11.2012 festzusetzen.