Betreff
Bebauungsplan "Stadtmitte" - Erweiterung Entscheidung über den Antrag des Bürgerbegehrens
Vorlage
10/303/2012
Aktenzeichen
10 069-01
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Sassenberg vom 10.08.2012, den Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 14.06.2012 -Pkt. 5 d. N.-, den Bebauungsplan „Stadtmitte“ – Erweiterung – aufzustellen, aufzuheben, wird nicht entsprochen.

 

Der nach § 26 Abs. 6 Satz 2 GO NRW durchzuführende Bürgerentscheid findet am 18.11.2012 statt.“


Nachdem das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Sassenberg vom 10.08.2012 für zulässig erklärt worden ist, muss der Rat entscheiden, ob dem Bürgerbegehren entsprochen wird. Entpricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist nach § 26 Abs. 6 Satz 2 GO NRW innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, so unterbleibt der Bürgerentscheid.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Beschlusslage des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg sollte dem Bürgerbegehren nicht entsprochen werden.

 

Als Termin für die Durchführung eines Bürgerentscheides ist unter Berücksichtigung der notwendigen Vorlaufzeit der 18.11.2012 festzusetzen.