Vorschlag der Verwaltung:
„Der mit Beschluss des Rates vom 27.10.2009 -Pkt. 7.1
d. N.- gebildete Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss wird um
ein beratendes Mitglied erweitert.
Der Leiter der Sekundarschule, Herr Stephanus Stritzke
wird als beratendes Mitglied in den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und
Schulausschuss berufen. Die stellvertretende Schulleiterin, Frau Sigrid
Peglau-Dieckmann, wird zur Stellvertreterin berufen.“
Nach § 85 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen können die Gemeinden für die von ihnen getragenen Schulen
einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Nach § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW
können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen
werden. Die Aufgaben des Schulausschusses können gem. § 85 Abs. 3 Schulgesetz
NRW einem gemeinsamen Ausschuss übertragen werden.
Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am
27.10.2009 die Bildung des Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und
Schulausschusses mit 13 Mitgliedern und sieben beratenden Mitgliedern
beschlossen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen ständigen Vertretern der
katholischen und evangelischen Kirche wurden in den Ausschuss die fünf
Schulleiterinnen bzw. Schulleiter berufen.
Mit der Errichtung der Sekundarschule zum 01.08.2012
ist eine weitere Schulform hinzugekommen. Es ist angezeigt, gerade im Hinblick auf
die Entwicklung der Sekundarschule, auch den Schulleiter der Sekundarschule in
den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss zu berufen. Der
Schulleiter der Sekundarschule, Herr Stephanus Stritzke ist bereit, im
Schulausschuss mitzuwirken. Gleiches gilt für seine Stellvertreterin, Frau Sigrid
Peglau-Dieckmann, die als stellvertretendes Mitglied des Sozial-, Jugend-,
Kultur-, Sport- und Schulausschusses berufen werden sollte.