Betreff
Bebauungsplan "Südlich der Christian-Rath-Straße" -Änderung der textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen-
Vorlage
60/295/2012
Aktenzeichen
60 622-21/41
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Änderung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ‚Südlich der Christian-Rath-Straße’ gem. § 13 BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW wird gem. der Anlage                zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Aufgrund eines Planungsvorhabens zur Errichtung eines Gartenpavillons außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf einem Baugrundstück westlich der Vohrener Straße hat aus planungsrechtlicher Sicht eine Überprüfung der Gesamtsituation stattgefunden. Wegen der sehr großen Baugrundstücke sollte eine übermäßige bauliche Entwicklung von Nebenanlagen in städtebaulich geregelte Bahnen gelenkt werden.

 

Nach städtebaulicher Abstimmung mit dem Planungsbüro Wolters Partner und dem Kreisbauamt Warendorf sollten die folgenden Einschränkungen zu Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen für die Grundstücke westlich der Vohrener Straße aufgenommen werden:

 

-            Größenbeschränkung der Nebenanlagen auf maximal 30,00 m²

-            Höhenbeschränkung der Nebenanlagen auf Firsthöhe = max. 4,50 m

-            Traufhöhenbeschränkung analog zur Ausbildung von Carports/Garagen in einer Höhe von maximal 3,00 m.

 

Die Angaben der Höhenbeschränkung sind über Geländeniveau festzusetzen.

 

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Brinkmann + Deppen, Sassenberg, wurde mitgeteilt, dass gegen die vorgenannten Beschränkungen der Nebenanlagen keine Bedenken bestehen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.