Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark’ –
Detailplan 3 – Wochenhausgebiet Mönnigmann – gem. § 13 BauGB wird gem. der
Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Schreiben vom
Begründet wird der Antrag damit, dass derzeit im
Rahmen eines laufenden Baugenehmigungsverfahrens für die Gaststätte diese
Anpassungen erforderlich sind, um eine entsprechende Genehmigung zu erwirken.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.