Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan für die
Ortslage Sassenberg wird für das Grundstück Gemarkung Gröblingen Flur 5
Flurstück 15 von derzeit „Fläche für die Landwirtschaft“ geändert in eine
„private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung
„Hundeausbildung/Hundeerziehung/Hundesport“. Das Änderungsgrundstück ist in der
Anlage gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt einen Planentwurf zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Ortslage Sassenberg zu fertigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus.
Im Anschluss hieran sind die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt zur Durchführung der
36. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Folgekostenvereinbarung mit dem
Antragsteller (Hundeschule Sassenberg) zu schließen.“
Mit Schreiben vom 19.07.2012 ist seitens der
Architekten Brinkmann + Deppen, Sassenberg, im Auftrage der Hundeschule
Sassenberg ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des
Hundeplatzes in der Gemarkung Gröblingen Flur 5 Flurstück 15 vorgelegt worden.
Als Begründung für den Änderungsantrag ist vorgetragen worden, dass nach
Rücksprache mit dem Kreisbauamt Warendorf die Genehmigung des Hundeplatzes gem.
Antrag vom 02.04.2012 nur erteilt werden könne, wenn der rechtskräftige
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg für diese Fläche als Grünfläche mit
einer Zweckbestimmung hinsichtlich des Hundesports ausgewiesen wird.
Seitens der Stadt Sassenberg hat zwischenzeitlich aus
regionalplanerischer und stadtplanerischer Sicht eine Abstimmung mit den
zuständigen Dezernaten bei der Bezirksregierung Münster stattgefunden. Das
landesplanerische Einvernehmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist
erteilt worden unter der Voraussetzung, dass eine Ausweisung als „private
Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen
„Hundeausbildung/Hundeerziehung/Hundesport“ erfolgt.
Da es sich bei der Flächennutzungsplanung lediglich um
die Begünstigung eines Antragstellers handelt, sollte die Verwaltung beauftragt
werden, hinsichtlich der Planänderung und der Kostentragung eine Folgekostenvereinbarung
mit der Hundeschule Sassenberg zu schließen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.