Betreff
Flächennutzungsplan - 36. Änderung -Änderungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitbeteiligung zur Ausweisung eines Hundeplatzes in der Bauernschaft Gröblingen-
Vorlage
60/290/2012
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan für die Ortslage Sassenberg wird für das Grundstück Gemarkung Gröblingen Flur 5 Flurstück 15 von derzeit „Fläche für die Landwirtschaft“ geändert in eine „private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Hundeausbildung/Hundeerziehung/Hundesport“. Das Änderungsgrundstück ist in der Anlage    gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt einen Planentwurf zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Sassenberg zu fertigen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung im Rathaus. Im Anschluss hieran sind die Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zur Durchführung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Folgekostenvereinbarung mit dem Antragsteller (Hundeschule Sassenberg) zu schließen.“

 

 


Mit Schreiben vom 19.07.2012 ist seitens der Architekten Brinkmann + Deppen, Sassenberg, im Auftrage der Hundeschule Sassenberg ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des Hundeplatzes in der Gemarkung Gröblingen Flur 5 Flurstück 15 vorgelegt worden. Als Begründung für den Änderungsantrag ist vorgetragen worden, dass nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt Warendorf die Genehmigung des Hundeplatzes gem. Antrag vom 02.04.2012 nur erteilt werden könne, wenn der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg für diese Fläche als Grünfläche mit einer Zweckbestimmung hinsichtlich des Hundesports ausgewiesen wird.

 

Seitens der Stadt Sassenberg hat zwischenzeitlich aus regionalplanerischer und stadtplanerischer Sicht eine Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten bei der Bezirksregierung Münster stattgefunden. Das landesplanerische Einvernehmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist erteilt worden unter der Voraussetzung, dass eine Ausweisung als „private Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen „Hundeausbildung/Hundeerziehung/Hundesport“ erfolgt.

 

Da es sich bei der Flächennutzungsplanung lediglich um die Begünstigung eines Antragstellers handelt, sollte die Verwaltung beauftragt werden, hinsichtlich der Planänderung und der Kostentragung eine Folgekostenvereinbarung mit der Hundeschule Sassenberg zu schließen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.