Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung über die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Mit Schreiben vom
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte das nördlich
angrenzende ebenfalls noch unbebaute Grundstück Parzelle 253 in die Änderung
einbezogen werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.