Betreff
Bebauungsplan "Poggenbrook" -Vereinfachte Änderung für Grundstücke an der Reinharzstraße-
Vorlage
60/289/2012
Aktenzeichen
60 622-21/3
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Die Satzung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage           zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Mit Schreiben vom 16.05.2012 (Eingang Stadt Sassenberg 26.07.2012) ist seitens der Architekten Brinkmann + Deppen, Sassenberg, ein Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Poggenbrook“ für das Grundstück Reinharzstraße 10 (Gemarkung Sassenberg, Flur 8, Flurstücke 254 und 657) vorgelegt worden. Beantragt worden ist die zwingende Festsetzung der Zweigeschossigkeit auf einer Ein- bis Zweigeschossigkeit zurückzunehmen. Als Begründung wird aus städtebaulicher Sicht angeführt, dass die Rücknahme der Geschossigkeit aufgrund der angrenzenden eingeschossigen Bebauung ohne Beeinträchtigungen vertretbar sei. Die Einvernehmenserklärungen aller benachbarten Grundstückseigentümer liegen zu dieser Änderung vor.

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte das nördlich angrenzende ebenfalls noch unbebaute Grundstück Parzelle 253 in die Änderung einbezogen werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.