Vorschlag der Verwaltung:
„Über die währen der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage
dargestellt beschlossen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss
des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom
Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am
Zur zwischenzeitlich durchgeführten frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Sitzung des
Infrastrukturausschusses am
Mit Schreiben vom
Da die Vorlage der Anregungen und Bedenken der Träger
öffentlicher Belange lediglich allgemeiner Art sind, kann auf eine vorherige
Berichterstattung im Ortsausschuss Füchtorf am
Zuständig für die Beschlussfassung über die
vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist der Infrastrukturausschuss.