Betreff
Flächennutzungsplan - 35. Änderung -Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken-
Vorlage
60/288/2012
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die währen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage             dargestellt beschlossen.

 

Das weitere Verfahren richtet sich nach dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 22.03.2012 –Pkt. 4 d N.-, wonach die Verwaltung beauftragt ist, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2012 –Pkt. 4 d. N.- die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für verschiedene Änderungspunkte in den Ortslagen Sassenberg und Füchtorf beschlossen.

 

Zur zwischenzeitlich durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 14.06.2012 –Pkt. 1.1 d. N- bereichtet worden. Ausgeführt worden ist hierzu, dass Anregungen und Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger nicht vorgetragen worden sind.

 

Mit Schreiben vom 18.06.2012 ist nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden.

 

Da die Vorlage der Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange lediglich allgemeiner Art sind, kann auf eine vorherige Berichterstattung im Ortsausschuss Füchtorf am 12.11.2012 zu Gunsten einer Verfahrensbeschleunigung verzichtet werden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken ist der Infrastrukturausschuss.