Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bau v on verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der
Heidstraße Teilstück vom Einmündungsbereich Fichtenstraße/Heidestraße bis zum
Parkplatz am Feldmarksee erfolgt
als mit geschätzten
Gesamtkosten brutto in Höhe von .
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten in Höhe
von für
verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Teilstück Heidestraße zu den
Haushaltsplanberatungen 2013 zu stellen.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
Erneut aufgegriffen worden ist die Verkehrsberuhigung
Heidestraße in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
Zwischenzeitlich ist auf der Grundlage des
Anliegerantrages vom
Zur Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt bleibt
festzuhalten, dass die Einrichtung sogenannter Temposchwellen als
verkehrsberuhigende Maßnahmen grundsätzlich begrüßt wird. Der Einbau von
Temposchwellen unterliegt jedoch einer verkehrsbehördlichen Anordnung.
Für die Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen
(Schwellen etc.) sind die nachfolgenden Kosten zu erwarten:
I.
Zwei
Aufpflasterungen (vergleichbar Emanuel-von-Ketteler-Str.)
Gesamtkosten brutto = 1.600,00
€.
II.
Zwei
Berliner Kissen (vergleichbar Goethestraße/Fontaneweg).
Gesamtkosten brutto = 6.000,00
€.
III.
Zwei Temposchwellen „Rider“ geeignet für
Geschwindigkeitsreduzierungen bis maximal 30 km/h (Höhe 50 mm).
Gesamtkosten brutto = 1.900,00
€.
IV.
Zwei Aufpflasterungen (vergleichbar endgültiger Ausbau
An den Kuhlen)
Gesamtkosten brutto = 9.000,00
€
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.