Betreff
Verkehrsberuhigende Maßnahmen Heidestraße - Teilstück Fichtenstraße bis zum Parkplatz Feldmarksee
Vorlage
60/286/2012
Aktenzeichen
60 151-20 u. 60 642-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Bau v on verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Heidstraße Teilstück vom Einmündungsbereich Fichtenstraße/Heidestraße bis zum Parkplatz am Feldmarksee erfolgt
als                    mit geschätzten Gesamtkosten brutto in Höhe von                    .

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten in Höhe von                           für verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Teilstück Heidestraße zu den Haushaltsplanberatungen 2013 zu stellen.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 23.02.2012 –Pkt. 1.8 d. N.- ist zur Eingabe eines Anliegers der Heidestraße vom 13.02.2012 hinsichtlich einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung sowie der übermäßigen Lärmentwicklung bei Veranstaltungen im Bereich des Feldmarksees berichtet worden.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 22.03.2012 –Pkt. 13 d. N.- ist ein Bericht über die Bereisung des Unterausschusses des Infrastrukturausschusses für Straßen und Wirtschaftswege erfolgt. Bestandteil des Durchführungsbeschlusses ist unter Ziffer 33 der Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen/Pflasterstreifen mit Erhöhungen in der Emanuel-von-Ketteler-Straße in Füchtorf für das Teilstück Heidestraße an der Fichtenstraße bis zum Parkplatz Feldmarksee geworden.

 

Erneut aufgegriffen worden ist die Verkehrsberuhigung Heidestraße in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 10.05.2012 –Pkt. 15.4 .N.-, wonach von der Verwaltung darauf hingewiesen worden ist, dass die Kostensituation insbesondere hinsichtlich der Anbringung von Schwellen zur Verkehrsberuhigung betrachtet werde. Hierzu ist in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 14.06.2012 –Pkt. 1.4 d. N.- dahingehend berichtet worden, dass die Angelegenheit zur Tagesordnung des nächsten Infrastrukturausschusses am 06.09.2012 zu stellen ist.

 

Zwischenzeitlich ist auf der Grundlage des Anliegerantrages vom 13.02.2012 sowie der zwischenzeitlich mit dem Kreis Warendorf geführten Abstimmungsgesprächen mit Verfügung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Warendorf vom 24.07.2012 die verkehrsbehördliche Anordnung eines alternierenden einseitigen Halteverbotes gem. Zeichen 283 StVO als Teilaspekt verkehrsberuhigender Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung aus Verkehrssicherheitsgründen) erfolgt.

 

Zur Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt bleibt festzuhalten, dass die Einrichtung sogenannter Temposchwellen als verkehrsberuhigende Maßnahmen grundsätzlich begrüßt wird. Der Einbau von Temposchwellen unterliegt jedoch einer verkehrsbehördlichen Anordnung.

 

Für die Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Schwellen etc.) sind die nachfolgenden Kosten zu erwarten:

 

I.

Zwei Aufpflasterungen (vergleichbar Emanuel-von-Ketteler-Str.)

 

Gesamtkosten brutto =                                              1.600,00 €.

 

II.

Zwei Berliner Kissen (vergleichbar Goethestraße/Fontaneweg).

 

Gesamtkosten brutto =                                              6.000,00 €.

 

III.

Zwei Temposchwellen „Rider“ geeignet für Geschwindigkeitsreduzierungen bis maximal 30 km/h (Höhe 50 mm).

 

Gesamtkosten brutto =                                              1.900,00 €.

 

IV.

Zwei Aufpflasterungen (vergleichbar endgültiger Ausbau An den Kuhlen)

 

Gesamtkosten brutto =                                              9.000,00 €

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.