Vorschlag der Verwaltung:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
Fraktionsantrages zur Stadtentwicklung und der Innenstadtentwicklung der
CDU-Fraktion vom
- Es
soll die Möglichkeit der Umsetzung geprüft werden, an der Füchtorfer
Straße und der Einmündung zum Klingenhagen eine Ampellösung zu
installieren. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob eine
Verbreiterung des Klingenhagens möglich ist, indem in der Einmündung
vorhandene Parkbuchten hierzu verwendet werden.
- Es
soll abgeklärt werden, ob eine Möglichkeit besteht, die Straße
Lappenbrink/Lange Wiese –K 44- an die Westumgehung im Zuge der B 475
anzuschließen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf den
landwirtschaftlichen Weg in Richtung Ampel Im Esch/Südumgehung B 513
- Abgeklärt
werden soll, wie eine Beruhigung des Lappenbrinks –K 44- von der
Hesselstraße bis zur Einmündung der Von-Galen-Straße –K 18- erfolgen kann,
um die Gefährdungen der Besucher des Mühlenplatzes und der katholischen
Kirche zu entschärfen.
Bei Bereitschaft der Straßenbaulastträger zu den
Konzepten wird die Verwaltung beauftragt, ein Honorarangebot zur Ermittlung der
Kosten der oben dargestellten Maßnahmen anzufordern und die Möglichkeiten der Förderung
gem. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und der Städtebauförderung
abzuklären.“
Mit Schreiben vom
Kernpunkte des Fraktionsantrages sind:
- Es
soll die Möglichkeit der Umsetzung geprüft werden, an der Füchtorfer
Straße und der Einmündung zum Klingenhagen eine Ampellösung zu
installieren. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob eine
Verbreiterung des Klingenhagens möglich ist, indem in der Einmündung vorhandene
Parkbuchten hierzu verwendet werden.
- Es
soll abgeklärt werden, ob eine Möglichkeit besteht, die Straße
Lappenbrink/Lange Wiese –K 44- an die Westumgehung im Zuge der B 475
anzuschließen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf den landwirtschaftlichen
Weg in Richtung Ampel Im Esch/Südumgehung B 513
- Abgeklärt
werden soll, wie eine Beruhigung des Lappenbrinks –K 44- von der
Hesselstraße bis zur Einmündung der Von-Galen-Straße –K 18- erfolgen kann,
um die Gefährdungen der Besucher des Mühlenplatzes und der katholischen
Kirche zu entschärfen.
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.