Vorschlag der Verwaltung:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen
gem. § 3 Abs. 1 BauGB,. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs.
2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Die umfängliche Eingrünung des Planbereiches an der Westseite (= Grenze
städtischer Parkplatz/Gelände Schulze Westhoff) erfolgt
Alternative A:
auf der Privatfläche des 2. Erweiterungsbereiches des
Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark’ – Detailplan 1 – Campingplatz
Schulze Westhoff.
Alternative B:
an der östlichen Seite des öffentlichen Parkplatzes
mittels eines auf dem städtischen Grundstücks festzusetzenden Gründstreifens.
Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark’ –
Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 1. Änderung –
vom
Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der
Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
Der beschlossene Planentwurf sieht vor, dass die
umfängliche Eingrünung des Planbereiches an der Westseite (= Grenze städtischer
Parkplatz/Gelände Schulze Westhoff) nicht auf der Privatfläche sondern wie
bereits heute vorhanden als Parkplatzeingrünung aufgenommen werden sollte.
Dieses ist im Rahmen der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
Um insoweit eventuelle städtische Nachteile für die
Zukunft auszuschließen empfiehlt es sich, auch an der Westseite eine „private
Eingründung“ vorzusehen. Das Planungsbüro Drees + Huesmann bittet allerdings
darauf zu verzichten, da ansonsten die notwenigen Versickerungsflächen nicht
mehr zur Verfügung stünden bzw. bei einer entsprechenden räumlichen Verschiebung die Grundstücksflächen
bzw. Gärten der westlichen Häuserzeile sehr klein werden würden.
Von dort wurde deshalb folgender Alternativvorschlag
ausgearbeitet:
„Die jetzige Grünfläche am Plangebietsrand (zwischen
Straße und Parkplatz) wird als Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung
Parkplatz zu dem Parkplatz dazugeschlagen sowie ein 2,00 m Streifen des
östlichen Grünstreifens. Einen ca. 3,00 m breiten (Rest-) Grünstreifen
(entweder als Anpflanzungsfläche oder als Gründfläche) würden wir empfehlen
beizubehalten, um einen Abschluss zum Ferienhausgebiet zu erhalten.“
Die Grünzonierung auf der öffentlichen Parkplatzanlage
ist in der Anlage gekennzeichnet.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.