Betreff
Bebauungsplan "Erholungsgebiet Feldmark" - Detailplan 1 - Campingplatz Schulze Westhoff - 2. Erweiterung - 1. Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/284/2012
Aktenzeichen
60 622-21/12
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB,. § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage           dargestellt beschlossen.

 

Die umfängliche Eingrünung  des Planbereiches an der Westseite (= Grenze städtischer Parkplatz/Gelände Schulze Westhoff) erfolgt

 

Alternative A:

auf der Privatfläche des 2. Erweiterungsbereiches des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark’ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff.

 

Alternative B:

an der östlichen Seite des öffentlichen Parkplatzes mittels eines auf dem städtischen Grundstücks festzusetzenden Gründstreifens.

 

Der Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark’ – Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – 1. Änderung – vom 13.07.2012 gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 27.07.2012 bis zum 27.08.2012 –einschließlich- durchgeführt.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 14.06.2012 –Pkt. 9 d. N.- ist die Vorstellung der Planung zur Durchführung der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligungen unter Zugrundelegung der Planung des Planungsbüros Drees + Huesmann, Bielefeld, vom Juli 2012 erfolgt. Hierzu ist ein zweckentsprechender Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst worden. Bestandteil des Beschlusses ist die Queraufstellung zum Bebauungsplan –Beschluss über den Planentwurf- vom 14.06.2012 zu den jeweiligen Gestaltungsfestsetzungen (Vorschläge Stadt Sassenberg/Vorschläge Büro Drees + Huesmann).

 

Der beschlossene Planentwurf sieht vor, dass die umfängliche Eingrünung des Planbereiches an der Westseite (= Grenze städtischer Parkplatz/Gelände Schulze Westhoff) nicht auf der Privatfläche sondern wie bereits heute vorhanden als Parkplatzeingrünung aufgenommen werden sollte. Dieses ist im Rahmen der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 14.06.2012 hinsichtlich der damit eintretenden Beschränkungen der bislang „freien Bewirtschaftung“ der städtischen Parkplatzanlage nicht hinreichend thematisiert worden.

 

Um insoweit eventuelle städtische Nachteile für die Zukunft auszuschließen empfiehlt es sich, auch an der Westseite eine „private Eingründung“ vorzusehen. Das Planungsbüro Drees + Huesmann bittet allerdings darauf zu verzichten, da ansonsten die notwenigen Versickerungsflächen nicht mehr zur Verfügung stünden bzw. bei einer entsprechenden  räumlichen Verschiebung die Grundstücksflächen bzw. Gärten der westlichen Häuserzeile sehr klein werden würden.

 

Von dort wurde deshalb folgender Alternativvorschlag ausgearbeitet:

 

„Die jetzige Grünfläche am Plangebietsrand (zwischen Straße und Parkplatz) wird als Straßenverkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz zu dem Parkplatz dazugeschlagen sowie ein 2,00 m Streifen des östlichen Grünstreifens. Einen ca. 3,00 m breiten (Rest-) Grünstreifen (entweder als Anpflanzungsfläche oder als Gründfläche) würden wir empfehlen beizubehalten, um einen Abschluss zum Ferienhausgebiet zu erhalten.“

 

Die Grünzonierung auf der öffentlichen Parkplatzanlage ist in der Anlage gekennzeichnet.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.