Vorschlag der Verwaltung:
„Zu den Allgemeinen Planungsabsichten des Landkreises
Osnabrück gem. Schreiben vom 19.03.212 zum Regionalen Raumordnungsprogramm für
den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung Bereich Energie 2012 wird wie
folgt Stellung genommen:
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Im unmittelbaren Grenzverlauf
zwischen dem Landkreis Osnabrück und dem Kreis Warendorf – Gemeindegebiet der
Stadt Sassenberg – sinngemäß Kartendarstellung die Suchräume 40, 41 und 42 für
die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windenergiegewinnung ausgewiesen.
Die zeichnerische Darstellung zeigt, dass im Gegensatz zu den
Restriktionsbereichen aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im Landkreis
Osnabrück, im Bereich des Stadtgebietes Sassenberg – Ortslage Füchtorf – keine
Abstandwerte ermittelt und berücksichtigt worden sind. Diese
Abstandsflächen/Abstandwerte sind zu ermitteln und nachzutragen. Entsprechende
Auswirkungen auf die dargestellten Suchräume sind auszuführen und ggf. in ihrer
Darstellung zurückzuführen. Grundannahme zur Abstandsregelung sollte die
Darstellung einer 500,00 m Abstandszonierung/alternativ: 800,00 m
Abstandszonierung zu jeglicher Wohnbebauung im Außenbereich dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die
Beratungen und Beschlussfassungen der Stadt Sassenberg zur Fortschreibung des
Regionalplanes – Teilabschnitt Münsterland – im Jahre 2011 verwiesen. Hierzu
sind seitens einer Vielzahl von Bad Laerer Bürgerinnen und Bürger Eingaben zur
vormals geplanten Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 in der Bauerschaft
Elve vorgetragen worden.
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Der in der
Planunterlage des Landkreises Osnabrück dargestellte Suchraum Nr. 41 grenzt
unmittelbar an dem kulturhistorisch bedeutenden Landschaftsraum um die
Doppelschlossanlage Harkotten, welches als Baudenkmal ausgewiesen ist an. Die
entsprechenden Auswirkungen auch auf den kulturhistorisch bedeutsamen
Landschaftsraum sowie das Baudenkmal Doppelschlossanlage Harkotten sind zu
ermitteln. Die Darstellung des Suchraumes ist ggf. zu reduzieren bzw.
aufzuheben.“
Mit Schreiben vom
In einem ersten Schritt gibt der Landkreis seine
allgemeinen Planungsabsichten bekannt und leitet das Planänderungsverfahren für
das Regionale Raumordnungsprogramm, Abschnitt Energie ein.
Zur Ermittlung von Potentialflächen für Vorranggebiete
für Windenergienutzung innerhalb des Regionalen Raumordnungsprogramms werden in
einer ersten Phase die in der Anlage aufgeführten Abstände zu Tabuflächen und
Pufferzonen zu Grunde gelegt (siehe beigefügtes Schreiben des Landkreises
Osnabrück vom
Alle am Verfahren Beteiligten sind aufgefordert,
soweit sie von den Planungen berührt sind, Vorschläge und Anregungen bis zum
Im Rahmen der Überprüfung der die Stadt Sassenberg
–Ortslage Füchtorf- berührende Suchräume für die Ausweisung von
Vorrangstandorten für die Windenergiegewinnung bleibt festzuhalten, dass zu den
Standorten 40, 41 und 42 (gem. beigefügter Übersichtkarte des Landreises
Osnabrück –Anlage 2-) im unmittelbaren Grenzverlauf zwischen dem Landkreis
Osnabrück und dem Kreis Warendorf diese zeichnerischen Darstellungen vermuten
lassen, dass im Gegensatz zu den Restriktionsbereichen zur Wohnnutzung im
Landkreis Osnabrück für den Bereich Füchtorf keine Abstandswerte ermittelt und
berücksichtigt worden sind. Hier ist der Landkreis Osnabrück aufzufordern,
diese planerisch nachzuweisen und nachzutragen. Verwiesen werden sollte in
diesem Zusammenhang auch auf die Eingaben der Bad Laerer Bürgerinnen und Bürger
im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes – Teilabschnitt Münsterland –
zur vormals geplanten Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 aus Juli 2011.
Einbezogen werden sollte auch die besondere Lagegunst
der Doppelschlossanlage Harkotten hinsichtlich der Heranrückens des Suchraumes
Nr. 41. Hier ist auf die besondere Bedeutung des Baudenkmals Harkotten
hinzuweisen und entsprechende Bedenken anzumelden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.