Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004 -Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Bereiches "Energie"-
Vorlage
60/259/2012
Aktenzeichen
60 622-21
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Zu den Allgemeinen Planungsabsichten des Landkreises Osnabrück gem. Schreiben vom 19.03.212 zum Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung Bereich Energie 2012 wird wie folgt Stellung genommen:

 

-          Im unmittelbaren Grenzverlauf zwischen dem Landkreis Osnabrück und dem Kreis Warendorf – Gemeindegebiet der Stadt Sassenberg – sinngemäß Kartendarstellung die Suchräume 40, 41 und 42 für die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windenergiegewinnung ausgewiesen. Die zeichnerische Darstellung zeigt, dass im Gegensatz zu den Restriktionsbereichen aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung im Landkreis Osnabrück, im Bereich des Stadtgebietes Sassenberg – Ortslage Füchtorf – keine Abstandwerte ermittelt und berücksichtigt worden sind. Diese Abstandsflächen/Abstandwerte sind zu ermitteln und nachzutragen. Entsprechende Auswirkungen auf die dargestellten Suchräume sind auszuführen und ggf. in ihrer Darstellung zurückzuführen. Grundannahme zur Abstandsregelung sollte die Darstellung einer 500,00 m Abstandszonierung/alternativ: 800,00 m Abstandszonierung zu jeglicher Wohnbebauung im Außenbereich dargestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Beratungen und Beschlussfassungen der Stadt Sassenberg zur Fortschreibung des Regionalplanes – Teilabschnitt Münsterland – im Jahre 2011 verwiesen. Hierzu sind seitens einer Vielzahl von Bad Laerer Bürgerinnen und Bürger Eingaben zur vormals geplanten Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 in der Bauerschaft Elve vorgetragen worden.

 

-          Der in der Planunterlage des Landkreises Osnabrück dargestellte Suchraum Nr. 41 grenzt unmittelbar an dem kulturhistorisch bedeutenden Landschaftsraum um die Doppelschlossanlage Harkotten, welches als Baudenkmal ausgewiesen ist an. Die entsprechenden Auswirkungen auch auf den kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsraum sowie das Baudenkmal Doppelschlossanlage Harkotten sind zu ermitteln. Die Darstellung des Suchraumes ist ggf. zu reduzieren bzw. aufzuheben.“

 

 


Mit Schreiben vom 19.03.2012 (Eingang Stadt Sassenberg 23.03.2012) wird seitens des Landkreises Osnabrück auf die Allgemeinen Planungsabsichten zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück 2004 für den Bereich „Energie“ im Jahre 2012 verwiesen.

 

In einem ersten Schritt gibt der Landkreis seine allgemeinen Planungsabsichten bekannt und leitet das Planänderungsverfahren für das Regionale Raumordnungsprogramm, Abschnitt Energie ein.

 

Zur Ermittlung von Potentialflächen für Vorranggebiete für Windenergienutzung innerhalb des Regionalen Raumordnungsprogramms werden in einer ersten Phase die in der Anlage aufgeführten Abstände zu Tabuflächen und Pufferzonen zu Grunde gelegt (siehe beigefügtes Schreiben des Landkreises Osnabrück vom 19.03.2012 –Anlage 1-). Die ermittelten Flächen werden im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorranggebiete für die Windenergienutzung vorgesehen, die zugleich die Wirkung von Eignungsbereichen haben. Sie bewirken, dass die innerhalb des Vorranggebietes vorgesehene Nutzung außerhalb dieses Gebietes ausgeschlossen ist (Ausschlusswirkung).

 

Alle am Verfahren Beteiligten sind aufgefordert, soweit sie von den Planungen berührt sind, Vorschläge und Anregungen bis zum 15.05.2012 dem Landkreis Osnabrück zu übermitteln.

 

Im Rahmen der Überprüfung der die Stadt Sassenberg –Ortslage Füchtorf- berührende Suchräume für die Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windenergiegewinnung bleibt festzuhalten, dass zu den Standorten 40, 41 und 42 (gem. beigefügter Übersichtkarte des Landreises Osnabrück –Anlage 2-) im unmittelbaren Grenzverlauf zwischen dem Landkreis Osnabrück und dem Kreis Warendorf diese zeichnerischen Darstellungen vermuten lassen, dass im Gegensatz zu den Restriktionsbereichen zur Wohnnutzung im Landkreis Osnabrück für den Bereich Füchtorf keine Abstandswerte ermittelt und berücksichtigt worden sind. Hier ist der Landkreis Osnabrück aufzufordern, diese planerisch nachzuweisen und nachzutragen. Verwiesen werden sollte in diesem Zusammenhang auch auf die Eingaben der Bad Laerer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes – Teilabschnitt Münsterland – zur vormals geplanten Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 aus Juli 2011.

 

Einbezogen werden sollte auch die besondere Lagegunst der Doppelschlossanlage Harkotten hinsichtlich der Heranrückens des Suchraumes Nr. 41. Hier ist auf die besondere Bedeutung des Baudenkmals Harkotten hinzuweisen und entsprechende Bedenken anzumelden.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.