Vorschlag der Verwaltung:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg zur vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes ‚Ströätken’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Seitens des Grundstückseigentümers Gemarkung Füchtorf,
Flur 156, Flurstück 329 ausgerichtet zur Straße An den Kuhlen ist mit Schreiben
vom 03.04.2012/
Aus städtebaulicher Sicht bestehen nach Rücksprache
mit dem Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, aufgrund der besonderen
Ausrichtung des Grundstückes und der marginalen Änderungen keine Bedenken.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.