Betreff
Umbau der Sassenberger Straße einschließlich Ausbau östlicher Fuß- und Radweg -Vorstellung der Planung-
Vorlage
60/254/2012
Aktenzeichen
60 642-30
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Umbau der Sassenberger Straße einschließlich östlicher Radweg und Querungshilfe, sowie die Erneuerung des Gehweges einschließlich Umgestaltung im Bereich Raiffeisenmarkt erfolgt nach den Plänen der Ingenieurgesellschaft nts, Münster, vom........ Die Pläne sind in einer Bürgerbeteiligung den Anliegern der Sassenberger Straße vorzustellen. Die Umsetzung der Maßnahme sollte im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2013 aufgegriffen werden.“

 


Der Ortsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2011 –Pkt. 2 d. N.- und der Infrastrukturausschuss in seiner Sitzung am 22.11.2011 –Pkt. 2 d. N.- den Ausbau der Sassenberger Straße einschließlich des Radweges und der Querungshilfe im Bereich des Kindergarten beraten und zu dem Bauvorhaben folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Ausbau der Sassenberger Straße von der Lohmannstraße bis zum Kreisverkehrsknotenpunkt Sassenberger Straße/Ravensberger Straße/Glandorfer Straße erfolgt auf der Grundlage der Planung der Ingenieurgesellschaft nts, Münster, vom September/November 2000/Oktober 2011.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der CDU Ortsunion Füchtorf vom 02.11.2011 hinsichtlich der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Sassenberger Straße von derzeit 50 km/h auf 30 km/h befürwortend an das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf weiterzuleiten.“

 

Mit Bericht vom 06.12.2011 ist der Antrag der CDU Ortsunion Füchtorf vom 02.11.2011 auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen dem Kreisverkehr an der Sassenberger Straße und der Lohmann Straße im Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf zur Entscheidung vorgelegt worden.

 

Mit Verfügung vom 16.04.2012 ist seitens des Straßenverkehrsamtes mitgeteilt worden, dass die verkehrsrechtliche Anordnung versagt wird. Festzuhalten bleibt, dass keine Gründe für eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorliegen. Diese Auffassung werde auch von der Polizei geteilt. (Anlage 1)

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung für den endgültigen Ausbau Oesterweger Straße am 19.03.2012 wurde auf Sichtprobleme beim Verlassen der Oesterweger Straße auf die Sassenberger Straße aufgrund der dort vorhandenen Bäume hingewiesen. Eine Überprüfung ergab die Bestätigung des aufgezeigten Sichtproblems und der damit verbundenen Verkehrsgefährdung.

 

In der Sitzung wird eine überarbeitete Planung vorgestellt, die auch auf den erneuerungsbedürftigen südlichen Rad- und Gehweg der Sassenberger Straße sowie der verkehrlich unbefriedigenden Situation im Bereich des Raiffeisenmarktes eingeht. Ferner werden die zu erwartenden Kosten vorgestellt.

 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auch unter dem Gesichtspunkt der Versagung der verkehrsbehördlichen Anordnung sollte die Ausbauplanung Sassenberger Straße in einer erneuten Bürgerbeteiligung den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere im Bereich der Sassenberger Straße vorgestellt und im Rahmen des Haushaltes 2013 aufgegriffen werden.

 

Zuständig für die Entscheidung ist der Infrastrukturausschuss.