Vorschlag der Verwaltung:
„Der Bebauungsplan ‚Osteresch’ – 1. vereinfachte
Änderung – vom Februar 2012 wird gem. § § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom
Die Begründung zum Bebauungsplan hat
an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ist in der Zeit vom
Bei der Bebauungsplanänderung handelt es sich um die
Aufnahme der Straßenverkehrsfläche von Teilstücken der Erschließungsanlagen
Hoher Kamp und der Von-Korff-Straße.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.