Vorschlag der Verwaltung:
Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Hoher Kamp’ – 4. vereinfachte Änderung
– vom Februar 2012 wird gem. § § 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom
Die Begründung zum Bebauungsplan hat
an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ist in der Zeit vom
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes bezieht
sich auf die Einbeziehung der Straßenfläche der Vinnenberger Straße in den
Bebauungsplanbereich.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.