Betreff
Bebauungsplan "Hoher Kamp" - 4. vereinfachte Änderung -Beschluss über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken und Satzungsbeschluss-
Vorlage
60/250/2012
Aktenzeichen
60 622-21/17
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage               dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Hoher Kamp’ – 4. vereinfachte Änderung – vom Februar 2012 wird gem. § § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 685/SGV. NRW 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ist in der Zeit vom 12.03.2012 bis zum 13.04.2012 –einschließlich- durchgeführt worden.

 

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf die Einbeziehung der Straßenfläche der Vinnenberger Straße in den Bebauungsplanbereich.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.