Vorschlag der Verwaltung:
„Zur Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt
‚Münsterland’ gem. Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates vom 20.09.2010 und
basierend auf die Entwurfsunterlagen Stand: 20.09.20210 –zeichnerische
Darstellungen/Erläuterungskarten und Umweltbericht wird wie folgt gefasst:
Seitens der Stadt Sassenberg werden zu den textlichen
Darlegungen vom 20.09.2010 sowie zum Umweltbericht vom 20.07.2010 keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
1.
Zur Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)
erfolgt folgende Stellungnahme:
Ortslage
Sassenberg
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Den ASB-Ausweisungen 1 bis 4 im Bereich der Ortslage
Sassenberg wird zugestimmt. Hingewiesen wird darauf, dass es zweckmäßig
erscheint, den ASB-Bereich 3 nördlich des Steinbrink bzw. des Bekassinenweges
bis an den nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg anzupassen.
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)
Der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich südlich
des Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße (Nummer 9) ist aus Gründen einer
zukünftigen Erschließung sowie der planerischen Aufbereitung eines
Erweiterungsbereiches nach Westen hin zu verschieben. Gleichzeitig ist die
Darstellung des ‚Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße’ dem aktuellen
Bestand hinsichtlich der Überlagerung des Gesamtbereiches im Süden einer
Korrektur zu unterziehen.
Ortslage
Füchtorf
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
Den Darstellungen des Allgemeinen Siedlungsbereiches 6
wird zugestimmt. Für die ASB-Ausweisungen 5, 7 und 8 erfolgt eine Streichung zu
Gunsten der Auffüllung des ASB zwischen der Sassenberger Straße und der
Umgehungsstraße im Zuge der B 475.
Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)
Dem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich
Erweiterung des Gewerbegebietes Osteresch Richtung Kläranlage Füchtorf wird
zugestimmt.
Die Änderungen sind in den Anlagen 3 und 4
gekennzeichnet.
2.
Regenerative Energien – Windkraftanlagen
In Ergänzung des Entwurfes zur Fortschreibung des
Regionalplanes wird aufgrund der Diskussion um die Förderung und Ausweitung von
regenerativen Energien in den Ortslagen Sassenberg und Füchtorf eine
zusätzliche Erweiterung der bereits bekannten Windvorrangflächen WAF 03 und WAF
04 sowie die Ausweisung zusätzlicher bislang im Regionalplan bzw. im
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg nicht enthaltener Vorranggebiete
beantragt:
Es handelt sich hierbei um die nachfolgend
aufgeführten Flächen:
Ortslage Sassenberg
Ausweisung einer Windvorrangfläche südlich des
Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße (Ziffer 1)
Ortslage Füchtorf
Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 (Ziffer 2)
Ausweisung einer neuen Vorrangfläche Rippelbaum
südlich der Vorrangfläche WAF 03 (Ziffer3)
Erweiterung der Vorrangfläche WAF 04 nach Norden bzw.
Osten bis an die B 475 (Ziffer 4)
Neuausweisung von zwei Vorrangflächen Twillingen
(Ziffer 5) nördlich (Ziffer 5 a) südlich (Ziffer 5 b).
Neuausweisung einer Erweiterung der Windvorrangfläche
WAF 03 nach Süden hin bis an den nördlichen Rand der K 51 –Ravensberger Straße-
aufgrund des Antrages der Eigentümergemeinschaft vom 16.03.2011.
Die Vorrangflächen sind in den Anlagen 5 und 6
gekennzeichnet.“
In den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am
28.03.2011 –Pkt. 2 d. N.- und des Infrastrukturausschusses vom 31.03.2011 –Pkt.
3 d. N.- ist umfassend auf die Fortschreibung des Regionalplanes –
Teilabschnitt „Münsterland“ – eingegangen worden.
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
31.03.2011 ist der einstimmige Beschluss dahingehend gefasst worden, dass die
Fortschreibung des Regionalplanes – Teilabschnitt „Münsterland“ – zunächst zu
den weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen wird.
In der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am
28.03.2011 –Pkt. 2 d. N.- ist im Anschluss an die Diskussionen zu zusätzlichen
Windenergievorrangflächen die Problematik der Allgemeinen Siedlungsbereiche
sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches aufgegriffen worden. Abgeklärt
werden sollte bei der Bezirksregierung Münster, ob die Ausweisung eines
Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) östlich der Erschließungsanlage An den
Kuhlen in den noch freien Bereich zwischen der Siedlung Knapp und der
Umgehungsstraße verlegt werden könne. Dies ist zwischenzeitlich seitens der
Verwaltung erfolgt. Sollten die Fläche östlich der Erschließungsanlage An den
Kuhlen für eine Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) nicht zur
Verfügung stehen, so bestehen keine Bedenken, den Bereich zwischen der
Sassenberger Straße und der Umgehungsstraße im Zuge der B 475 bei
entsprechendem Ausgleich als ASB aufzufüllen. Darüber hinaus erfolgt die
Ergänzung der Windenergievorrangfläche 4 Richtung B 475.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.