Betreff
Fortschreibung des Regionalplanes -Teilabschnitt "Münsterland"
Vorlage
60/124/2011
Aktenzeichen
60 621-35
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Zur Fortschreibung des Regionalplanes Teilabschnitt ‚Münsterland’ gem. Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates vom 20.09.2010 und basierend auf die Entwurfsunterlagen Stand: 20.09.20210 –zeichnerische Darstellungen/Erläuterungskarten und Umweltbericht wird wie folgt gefasst:

 

Seitens der Stadt Sassenberg werden zu den textlichen Darlegungen vom 20.09.2010 sowie zum Umweltbericht vom 20.07.2010 keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

1.

Zur Ausweisung der Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) erfolgt folgende Stellungnahme:

 

Ortslage Sassenberg

 

Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)

 

Den ASB-Ausweisungen 1 bis 4 im Bereich der Ortslage Sassenberg wird zugestimmt. Hingewiesen wird darauf, dass es zweckmäßig erscheint, den ASB-Bereich 3 nördlich des Steinbrink bzw. des Bekassinenweges bis an den nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg anzupassen.

 

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)

 

Der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich südlich des Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße (Nummer 9) ist aus Gründen einer zukünftigen Erschließung sowie der planerischen Aufbereitung eines Erweiterungsbereiches nach Westen hin zu verschieben. Gleichzeitig ist die Darstellung des ‚Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße’ dem aktuellen Bestand hinsichtlich der Überlagerung des Gesamtbereiches im Süden einer Korrektur zu unterziehen.

 

Ortslage Füchtorf

 

Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)

 

Den Darstellungen des Allgemeinen Siedlungsbereiches 6 wird zugestimmt. Für die ASB-Ausweisungen 5, 7 und 8 erfolgt eine Streichung zu Gunsten der Auffüllung des ASB zwischen der Sassenberger Straße und der Umgehungsstraße im Zuge der B 475.

 

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB)

 

Dem Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Erweiterung des Gewerbegebietes Osteresch Richtung Kläranlage Füchtorf wird zugestimmt.

 

Die Änderungen sind in den Anlagen 3 und 4 gekennzeichnet.

 

2.

Regenerative Energien – Windkraftanlagen

 

In Ergänzung des Entwurfes zur Fortschreibung des Regionalplanes wird aufgrund der Diskussion um die Förderung und Ausweitung von regenerativen Energien in den Ortslagen Sassenberg und Füchtorf eine zusätzliche Erweiterung der bereits bekannten Windvorrangflächen WAF 03 und WAF 04 sowie die Ausweisung zusätzlicher bislang im Regionalplan bzw. im Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg nicht enthaltener Vorranggebiete beantragt:

 

Es handelt sich hierbei um die nachfolgend aufgeführten Flächen:

 

Ortslage Sassenberg

 

Ausweisung einer Windvorrangfläche südlich des Industriegebietes Robert-Linnemann-Straße (Ziffer 1)

 

Ortslage Füchtorf

 

Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 (Ziffer 2)

 

Ausweisung einer neuen Vorrangfläche Rippelbaum südlich der Vorrangfläche WAF 03 (Ziffer3)

 

Erweiterung der Vorrangfläche WAF 04 nach Norden bzw. Osten bis an die B 475 (Ziffer 4)

 

Neuausweisung von zwei Vorrangflächen Twillingen (Ziffer 5) nördlich (Ziffer 5 a) südlich (Ziffer 5 b).

 

Neuausweisung einer Erweiterung der Windvorrangfläche WAF 03 nach Süden hin bis an den nördlichen Rand der K 51 –Ravensberger Straße- aufgrund des Antrages der Eigentümergemeinschaft vom 16.03.2011.

 

Die Vorrangflächen sind in den Anlagen 5 und 6 gekennzeichnet.“

 

 


In den Sitzungen des Ortsausschusses Füchtorf am 28.03.2011 –Pkt. 2 d. N.- und des Infrastrukturausschusses vom 31.03.2011 –Pkt. 3 d. N.- ist umfassend auf die Fortschreibung des Regionalplanes – Teilabschnitt „Münsterland“ – eingegangen worden.

 

In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 31.03.2011 ist der einstimmige Beschluss dahingehend gefasst worden, dass die Fortschreibung des Regionalplanes – Teilabschnitt „Münsterland“ – zunächst zu den weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen wird.

 

In der Sitzung des Ortsausschusses Füchtorf am 28.03.2011 –Pkt. 2 d. N.- ist im Anschluss an die Diskussionen zu zusätzlichen Windenergievorrangflächen die Problematik der Allgemeinen Siedlungsbereiche sowie der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches aufgegriffen worden. Abgeklärt werden sollte bei der Bezirksregierung Münster, ob die Ausweisung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) östlich der Erschließungsanlage An den Kuhlen in den noch freien Bereich zwischen der Siedlung Knapp und der Umgehungsstraße verlegt werden könne. Dies ist zwischenzeitlich seitens der Verwaltung erfolgt. Sollten die Fläche östlich der Erschließungsanlage An den Kuhlen für eine Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) nicht zur Verfügung stehen, so bestehen keine Bedenken, den Bereich zwischen der Sassenberger Straße und der Umgehungsstraße im Zuge der B 475 bei entsprechendem Ausgleich als ASB aufzufüllen. Darüber hinaus erfolgt die Ergänzung der Windenergievorrangfläche 4 Richtung B 475.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat.