Vorschlag der Verwaltung:
„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates
der Stadt Sassenberg vom 21.01.2010 –Pkt. 6 d. N.- zum Bebauungsplan
‚Sondergebiet landschaftsorientierte Freizeit und Erholung Tüsken de Eeken’
hinsichtlich der Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit
der Zweckbestimmung ‚Landschaftsorientierte Freizeit und Erholung’
(Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender
Grünfläche/Aktionsfläche wird aufgehoben.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
21.01.2010 –Pkt. 6 d. N.- ist Bebauungsplan „Sondergebiet
landschaftsorientierte Freizeit und Erholung Tüsken de Eeken“ nach vorheriger
Beratung im Ortsausschuss Füchtorf am 18.01.2010 –Pkt. 5 d. N.- für den Bereich
der Hofstelle/Bauerncafes „Tüsken de Eeken“, Laerer Straße 27, 48336 Sassenberg
dahingehend beschlossen worden, dass nunmehr ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2
BauN VO mit der Zweckbestimmung „Landschaftsorientierte Freizeit und Erholung“
(Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender Grünfläche/Aktionfläche
erfolgt.
Zwischenzeitlich ist hierzu die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) in der
Zeit vom 10.02.2010 bis zum 26.02.2010 –einschließlich- durchgeführt worden.
Bereits frühzeitig ist für die Hofstelle Laerer Straße
27 mit dem Bauerncafe „Tüsken de Eeken“ seit 2004 seitens des
Grundstückseigentümers die Ausweisung einer Sonderbaufläche vorangetrieben
worden. Die Planung ist insbesondere mit der Bezirksregierung Münster sowie dem
Kreis Warendorf abgestimmt worden. Festzuhalten bleibt jedoch, dass
letztendlich auch nach den fortschreitenden Planungsgesprächen mit den
Grundstückeigentümern sowie der letztmaligen Aufforderung vom 14.04.2011 zur
Vorlage einer verbindlichen, schriftlichen Erklärung zur Fortführung des
Planverfahrens bis zum 26.04.2011 diesbezüglich eine Erklärung nicht abgegeben
worden ist.
Da davon auszugehen ist, dass sowohl die 33. Änderung
des Flächennutzungsplanes als auch die Fortführung der verbindlichen
Bauleitplanung „Sondergebiet landschaftsorientierte Freizeit und Erholung“
seitens des Grundstückseigentümers und Antragstellers für die Hofstelle Laerer
Straße 27 sowie das Bauerncafe „Tüsken de Eeken“ nicht mehr vorangetrieben
werden, sollte eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauunsgplan erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.