Vorschlag der Verwaltung:
„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates
der Stadt Sassenberg vom 21.01.2010 –Pkt. 5 d. N.- zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche gem. §
11 Abs. 2 BauN VO mit der Zweckbestimmung „Landschaftsorientierte Freizeit und
Erholung“ (Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender Grünfläche/Aktionsfläche
wird aufgehoben.“
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
21.01.2010 –Pkt. 5 d. N.- ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nach
vorheriger Beratung im Ortsausschuss Füchtorf am 18.01.2010 –Pkt. 4 d. N.- für
den Bereich der Hofstelle/Bauerncafes „Tüsken de Eeken“, Laerer Straße 27,
48336 Sassenberg dahingehend beschlossen worden, dass nunmehr ein Sondergebiet
gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit der Zweckbestimmung „Landschaftsorientierte
Freizeit und Erholung“ (Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender
Grünfläche/Aktionfläche erfolgt.
Zwischenzeitlich ist hierzu die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) in der Zeit vom 10.02.2010 bis zum
26.02.2010 –einschließlich- durchgeführt worden.
Bereits frühzeitig ist für die Hofstelle Laerer Straße
27 mit dem Bauerncafe „Tüsken de Eeken“ seit 2004 seitens des
Grundstückseigentümers die Ausweisung einer Sonderbaufläche vorangetrieben
worden. Die Planung ist insbesondere mit der Bezirksregierung Münster sowie dem
Kreis Warendorf abgestimmt worden. Festzuhalten bleibt jedoch, dass
letztendlich auch nach den fortschreitenden Planungsgesprächen mit den
Grundstückeigentümern sowie der letztmaligen Aufforderung vom 14.04.2011 zur
Vorlage einer verbindlichen, schriftlichen Erklärung zur Fortführung des
Planverfahrens bis zum 26.04.2011 diesbezüglich eine Erklärung nicht abgegeben
worden ist.
Da davon auszugehen ist, dass sowohl die 33. Änderung
des Flächennutzungsplanes als auch die Fortführung der verbindlichen
Bauleitplanung „Sondergebiet landschaftsorientierte Freizeit und Erholung“
seitens des Grundstückseigentümers und Antragstellers für die Hofstelle Laerer
Straße 27 sowie das Bauerncafe „Tüsken de Eeken“ nicht mehr vorangetrieben
werden, sollte eine Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.