Betreff
Flächennutzungsplan - 33. Änderung -Aufhebung des Änderungsbeschlusses-
Vorlage
60/120/2011
Aktenzeichen
60 622-11
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 21.01.2010 –Pkt. 5 d. N.- zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung einer Sonderbaufläche gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit der Zweckbestimmung „Landschaftsorientierte Freizeit und Erholung“ (Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender Grünfläche/Aktionsfläche wird aufgehoben.“


In der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 21.01.2010 –Pkt. 5 d. N.- ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nach vorheriger Beratung im Ortsausschuss Füchtorf am 18.01.2010 –Pkt. 4 d. N.- für den Bereich der Hofstelle/Bauerncafes „Tüsken de Eeken“, Laerer Straße 27, 48336 Sassenberg dahingehend beschlossen worden, dass nunmehr ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauN VO mit der Zweckbestimmung „Landschaftsorientierte Freizeit und Erholung“ (Restauration, Hofladen, Ferienwohnen) mit angrenzender Grünfläche/Aktionfläche erfolgt.

 

Zwischenzeitlich ist hierzu die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) in der Zeit vom 10.02.2010 bis zum 26.02.2010 –einschließlich- durchgeführt worden.

 

Bereits frühzeitig ist für die Hofstelle Laerer Straße 27 mit dem Bauerncafe „Tüsken de Eeken“ seit 2004 seitens des Grundstückseigentümers die Ausweisung einer Sonderbaufläche vorangetrieben worden. Die Planung ist insbesondere mit der Bezirksregierung Münster sowie dem Kreis Warendorf abgestimmt worden. Festzuhalten bleibt jedoch, dass letztendlich auch nach den fortschreitenden Planungsgesprächen mit den Grundstückeigentümern sowie der letztmaligen Aufforderung vom 14.04.2011 zur Vorlage einer verbindlichen, schriftlichen Erklärung zur Fortführung des Planverfahrens bis zum 26.04.2011 diesbezüglich eine Erklärung nicht abgegeben worden ist.

 

Da davon auszugehen ist, dass sowohl die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Fortführung der verbindlichen Bauleitplanung „Sondergebiet landschaftsorientierte Freizeit und Erholung“ seitens des Grundstückseigentümers und Antragstellers für die Hofstelle Laerer Straße 27 sowie das Bauerncafe „Tüsken de Eeken“ nicht mehr vorangetrieben werden, sollte eine Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.