Betreff
Bebauungsplan "Ströätken" -Vereinfachte Änderung zur Herausnahme der Grünfläche und Veränderung der Straßenführung An den Kuhlen-
Vorlage
60/118/2011
Aktenzeichen
60 622-21/42
Art
Berichtsvorlage öffentlich

Vorschlag der Verwaltung:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Ströätken’ wird gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Herausnahme der Fläche zur Anpflanzung von bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen am östlichen Rand der Erschließungsanlage An den Kuhlen sowie der geringfügigen Korrektur der Straßenführung in Höhe der Besitzung Ströätken 10 geändert. Die Änderungen sind in der Anlage         dargestellt.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Im Rahmen der Vorstellung der Planung zum endgültigern Ausbau der Erschließungsanlage „An den Kuhlen“ ist angeregt worden, aufgrund der Ausbauplanung die im Bebauungsplan am östlichen Rand der Erschließungsanlage An den Kuhlen befindliche Fläche zur Anpflanzung von bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen aus dem Bebauungsplan zu Gunsten des Ausbaus als Schotterrasenfläche herauszunehmen. Gleichzeitig kann im Bereich der Hofstelle Ströätken 10 zum westlichen Rand der Erschließungsanlage An den Kuhlen eine geringfügige Korrektur des Verlaufes der Straße An den Kuhlen durch Grunderwerb erfolgen.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Infrastrukturausschuss.