Vorschlag der Verwaltung:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Ströätken’ wird
gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Herausnahme der Fläche zur Anpflanzung von
bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen am östlichen Rand
der Erschließungsanlage An den Kuhlen sowie der geringfügigen Korrektur der
Straßenführung in Höhe der Besitzung Ströätken 10 geändert. Die Änderungen sind
in der Anlage dargestellt.
Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird
beauftragt, einen entsprechenden Planentwurf zu fertigen. Auf die vorgezogene
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da durch die
Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Im Rahmen der Vorstellung der Planung zum endgültigern
Ausbau der Erschließungsanlage „An den Kuhlen“ ist angeregt worden, aufgrund
der Ausbauplanung die im Bebauungsplan am östlichen Rand der
Erschließungsanlage An den Kuhlen befindliche Fläche zur Anpflanzung von
bodenständigen Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen aus dem
Bebauungsplan zu Gunsten des Ausbaus als Schotterrasenfläche herauszunehmen.
Gleichzeitig kann im Bereich der Hofstelle Ströätken 10 zum westlichen Rand der
Erschließungsanlage An den Kuhlen eine geringfügige Korrektur des Verlaufes der
Straße An den Kuhlen durch Grunderwerb erfolgen.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der
Infrastrukturausschuss.